Parlamentarische Initiative 19.475
Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» haben das Parlament und der Bundesrat Massnahmen zur Senkung des ökologischen Fussabdrucks der Landwirtschaft verabschiedet.

Inhalt der parlamentarischen Initiative 19.475
Im Rahmen der Beratung der beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» eingereicht. Diese parlamentarische Initiative verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse der Landwirtschaft auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verbundenen Risiken und die Nährstoffverluste müssen gesenkt werden. Ein Absenkpfad mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden ist gesetzlich verankert.
Annahme
Das Parlament hat am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden verabschiedet. Daraus ergaben sich Änderungen des Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetzes. Das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden enthält im Wesentlichen das «Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative», das vom Bundesrat mit der AP22+ vorgeschlagen wurde, sowie die in der parlamentarischen Initiative 19.475 aufgeführten Forderungen. Diese sieht insbesondere vor, dass die mit dem Einsatz von PSM verbundenen Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser bis 2027 im Vergleich zum Durchschnittswert der Jahre 2012‒2015 um 50 Prozent reduziert werden sollen
Umsetzung
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft, das aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475 entstand, verabschiedet. Damit werden die neuen Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) konkretisiert. Das Verordnungspaket übernimmt grösstenteils die Umsetzungsbestimmungen, die im «Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative» im Rahmen der AP22+ vorgesehen sind. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von PSM und Nährstoffüberschüssen geschützt. Der Bundesrat ist zudem auf verschiedene Forderungen der Branche eingegangen. Die Massnahmen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten
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