Ausfuhr von Wein
Der Export von Wein erfordert je nach Bestimmungsland unterschiedliche Dokumente. Sie finden auf dieser Webseite einen Überblick über die erforderlichen «landwirtschaftlichen Dokumente» und die verschiedenen Möglichkeiten für die Ausfuhr von Weinbauerzeugnissen. Bitte beachten Sie, dass der Exporteur die Gesamtverantwortung für das Exportgeschäft und die entsprechenden Dokumente trägt.

Export von Schweizer Wein in die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (UK)
Gemäss dem Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU (Anhang 7) und dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ist für die Ausfuhr von Schweizer Wein in einen EU-Mitgliedstaat oder das Vereinigte Königreich lediglich ein Begleitdokument erforderlich (ohne amtliche Bestätigung).
Export von Schweizer Wein in Nicht-EU-Länder
Für Ausfuhren ausserhalb der EU empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Importeur im Bestimmungsland und gegebenenfalls mit Ihrem Spediteur aufzunehmen. Beide verfügen meist über viel Erfahrung und sollten Ihnen Auskunft darüber erteilen können, welche Dokumente für die Einfuhr von Wein in das betreffende Bestimmungsland erforderlich sind. Dabei kann es sich etwa um landwirtschaftliche Dokumente, Gesundheitszeugnisse, Ursprungszeugnisse und Zolldokumente handeln.
Einige Länder verlangen amtlich bestätigte Weinanalysen. Klären Sie bitte mit dem Bestimmungsland ab, welche Parameter für die Analyse erforderlich sind und in welcher Form die Ergebnisse vorzulegen sind.
Wird eine Bestätigung durch die Eidgenossenschaft verlangt, ist eine Analyse bei Agroscope zu beantragen. Das BLW wird sie amtlich bestätigen und ein Zertifikat ausschliesslich auf Basis dieser Analyse ausstellen.
Je nach Land werden auch Analysen von kantonalen oder anderen Laboratorien anerkannt.
Die Analyse ist ein Jahr lang gültig. In diesem Zeitraum stellt das BLW für die gleichen Weine und auf Wunsch Analysezertifikate kostenlos neu aus.
Reexport von ausländischem Wein in die EU und das Vereinigte Königreich
Haben Sie in der EU hergestellten Wein in Flaschen importiert und möchten diesen im Originalzustand wieder in die EU exportieren, so ist hierfür kein «landwirtschaftliches» Dokument erforderlich.
Bei in der EU hergestelltem und im Fass importiertem Wein, der von der Schweiz entweder im Fass oder abgefüllt in Flaschen wieder in die EU exportiert werden soll, ist eine Analyse von Agroscope erforderlich. Diese muss auf dem Dokument VI-1 ausgewiesen und amtlich bestätigt werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Dokumente VI-1. Die folgenden Dokumente sind für jeden Antrag erforderlich und per E-Mail an exportations.vins@blw.admin.ch zu senden:
Beantragung Dokument VI-1 vereinfacht, sofern der Wein bereits mit den erforderlichen Dokumenten importiert wurde:
Bitte füllen Sie das Datenblatt zur Beantragung von Dokument VI-1 aus und fügen Sie das erhaltene Dokument VI-1 oder eine vorhandene Analyse (Gültigkeit 12 Monate), die von einem von der EU anerkannten Laboratorium durchgeführt wurde, bei.
Beantragung VI-1 mit Analyse von Agroscope:
Bitte füllen Sie das Datenblatt zur Beantragung von Dokument VI-1 und zur Beantragung der Analyse aus.
Falls Sie Wein aus einem Nicht-EU-Land eingeführt haben und diesen in die EU exportieren möchten, so muss dieser Wein ebenfalls bei Agroscope analysiert werden. Die Analysewerte müssen auf einem Dokument V I 1 ausgewiesen werden. Wurde der Wein bereits mit einem Dokument V I 1 oder mit einer Analyse (Gültigkeit 12 Monate) eingeführt, die von einem von der EU anerkannten Laboratorium durchgeführt wurde, können die Daten in einem neuen Dokument V I 1 übernommen werden (V I 1 vereinfacht). Eine erneute Analyse des Weins ist nicht erforderlich. Informieren Sie sich bei den Behörden des jeweiligen EU-Mitgliedstaates über sonstige geltende Bestimmungen oder Regelungen.
Reexport von ausländischem Wein in ein Nicht-EU-Land
Konsultieren Sie bitte die Behörden des Bestimmungslands oder Ihren Importeur, um zu erfahren, welche Dokumente für diesen Export erforderlich sind.
Danielle Nardone, Leiterin Laboratorium Exportweine, steht Ihnen für nähere Auskünfte zu den Weinanalysen zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich direkt an das Laboratorium wenden:
Tel. +41 58 466 79 77
exportations.vins@agroscope.admin.ch
Bei weiteren Fragen oder Reklamationen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Weinqualitätsgruppe stefan.bieri@agroscope.admin.ch oder seine Stellvertreterin sandrine.belcher@agroscope.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Wein
Das BLW beaufsichtigt die Kantone, die die Weinlesekontrolle durchführen, und die Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle, die die Weinhandelskontrolle durchführt.

Einfuhr von Wein, flüssigen Produkten aus Trauben und Trauben zum Keltern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von Wein und Trauben zum Keltern.
Kontakt bei Fragen
Weinexport
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern