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Veröffentlicht am 29. August 2024

Einfuhr von Wein, flüssigen Produkten aus Trauben und Trauben zum Keltern

Auf dieser Seite finden Firmen und Privatpersonen Informationen zur Einfuhr von Wein, flüssigen Traubenprodukten und Trauben für die Weinherstellung.

Hier erhalten Sie Informationen,  was für den Import dieser Produkte benötigt wird, welche Zollkontingente es gibt und wie Sie Anteile davon erhalten. Die Tabelle zeigt Ihnen, ob Wein und Weinprodukte bei der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) registriert werden müssen und ob eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) erforderlich ist.

Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Sonderfällen wie «Einfuhren aus dem eigenen Weingut», und dem «contingent particulier».

Vier Gläser mit Rot- und Weisswein gefüllt