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Veröffentlicht am 21. März 2025

Einfuhr von Eiern und Eiprodukten

Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von Eiern und Eiprodukten. Welche Kontingente es gibt und weitere  Aspekte, welche es bei der Einfuhr zu beachten gilt.

Drei Eier in einer Kartonverpackung gelegt

Konsumeier

Seit dem 01.01.2025 beträgt das Teilzollkontingent 21'000 Tonnen und wird gestaffelt (zwei Tranchen) nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt (Windhund an der Grenze):

  • Die erste Tranche beträgt 13'650 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember zum Import freigegeben;
  • die zweite Tranche beträgt 7'350 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember zum Import freigegeben.

Erhöhung des Teilzollkontingents - 2026

Am 1. April 2026 hat der Bundesrat das Teilzollkontingent um 15’000 Tonnen erhöht. Auch diese Menge wird in zwei Tranchen aufgeteilt:

  • Die erste Tranche beträgt 9'750 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 2026 zum Import freigegeben;
  • die zweite Tranche beträgt 5'250 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 2026 zum Import freigegeben (diese Menge wird zur 2. Tranche des Basiskontingents addiert, so dass ab 1. September 2026 12'600 Tonnen freigegeben werden).

Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie

Seit dem 01.01.2025 beträgt das Teilzollkontingent 12'735 Tonnen und wird nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt (Windhundverfahren an der Grenze).

Bruteier und Eier, die nicht von "Gallus domesticus" stammen

Die Einfuhr von Bruteiern und von Eiern, die nicht von "Gallus domesticus" stammen - also nicht vom Haushuhn, sondern z.B. von Wachteln oder Enten - ist in unbeschränkter Menge möglich. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW übermittelt der Produzentenorganisation GalloSuisse die Adressen der Importeure von Bruteiern, sowie die von ihnen eingeführten Mengen.

Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere

Bei den Zollkontingenten Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet. Somit können Eiprodukte das ganze Jahr über zum tieferen Kontingentszollansatz importiert werden.

Stand des Kontingents

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG veröffentlicht täglich den Stand des Kontingents auf ihre Seite : Stand der Kontingent (BAZG).

Weiterführende Informationen

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