Einfuhr von Eiern und Eiprodukten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von Eiern und Eiprodukten. Welche Kontingente es gibt und weitere Aspekte, welche es bei der Einfuhr zu beachten gilt.

Konsumeier
Ab dem 01.01.2025 beträgt das Teilzollkontingent 21‘000 Tonnen und wird gestaffelt (zwei Tranchen) nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt (Windhund an der Grenze):
- Die erste Tranche beträgt 13 650 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember zum Import freigegeben
- Die zweite Tranche beträgt 7 350 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember zum Import freigegeben
Erhöhung des Teilzollkontingents - 2025
Am 30. April 2025 hat der Bundesrat das Teilzollkontingent um 10’000 Tonnen erhöht. Auch diese Menge wird in zwei Tranchen aufgeteilt:
- Die erste Tranche beträgt 6 500 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2025 zum Import freigegeben
- Die zweite Tranche beträgt 3 500 Tonnen und wird für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 2025 zum Import freigegeben (diese Menge wird zur 2. Tranche des Basiskontingents addiert, so dass ab 1. September 2025 10'850 Tonnen freigegeben werden)
Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie
Ab dem 01.01.2025 beträgt das Teilzollkontingent 12'735 Tonnen und wird entsprechend der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt (Windhundverfahren an der Grenze).
Bruteiern von Hühnern
Die Einfuhr von Bruteiern von Hühnern („Gallus domesticus") ist in unbeschränkter Menge möglich. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW übermittelt der Produzentenorganisation GalloSuisse die Adressen der Importeure von Bruteiern, sowie die von ihnen eingeführten Mengen.
Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere
Bei den Zollkontingenten Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet. Somit können Eiprodukte das ganze Jahr über zum tieferen Kontingentszollansatz importiert werden.
Stand des Kontingents
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG veröffentlicht täglich den Stand des Kontingents auf ihre Seite : Stand der Kontingent (BAZG).
Weiterführende Informationen
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Weitere Themen

Einfuhr
Für die Einfuhr von Agrarprodukten sind teilweise Bewilligungen erforderlich und Zollvorschriften einzuhalten. Anhand der Zolltarifnummer kann die Bewilligungsstelle eruiert und mögliche Zollkontingente für die Einfuhr eingesehen werden.

Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zu den Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten.

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
Bundesrat setzt zentrale Massnahmen der Agrarpolitik 2022 um