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Veröffentlicht am 7. Februar 2025

Flavescence dorée

Die Goldgelbe Vergilbung (kurz GGV) oder Flavescence dorée (kurz FD) ist eine gefährliche Krankheit der Rebe. Sie wird durch das Grapevine flavescence dorée Phytoplasma (oder Candidatus Phytoplasma vitis), einem Bakterium ohne Zellwand, verursacht. Die Krankheit führt zum Absterben der betroffenen Rebstöcke. Eine kurative Behandlung im Feld steht zur Zeit nicht zu Verfügung.

Weinblätter mit Symptomen der GGV

Steckbrief

Eingerolltes und verfärbtes Blatt
Name: Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorée phytoplasma
Typ: Phytoplasma 
Einstufung: Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja 
Hauptwirtspflanze: Rebe

Weitere Informationen auf EPPO Global Database.

Erkennung

Aussehen des Schadorganismus

Das Phytoplasma selbst kann man nicht erkennen, jedoch das Schadbild. Das amtliche Labor kann den Erreger in der betroffenen Pflanze mittels molekularen Analysen nachweisen.

Wirtspflanzen und Schadbild

Blätter, die sich eingerollt und verfärbt haben

Bei einem Befall verhärten sich die Blätter und rollen sich bei vielen Rebstöcken nach innen beziehungsweise unten ein. Ein weiteres typisches Symptom ist die Rotfärbung (bzw. Gelbfärbung bei weissen Rebsorten) von Blattflächen. Bei einer frühen Infektion vertrocknen die Blütenstände und fallen ab. Auch die Trauben können schrumpfen und welken. Die Triebe zeigen eine Wachstumsverzögerung und verholzen kaum: sie bleiben grün und gummiartig.

Die Symptome müssen an Blättern, Trauben und Trieb gleichzeitig auftreten, damit ein Verdacht auf die GGV besteht. Symptome sind von August bis Oktober an betroffenen Pflanzen sichtbar.

Verwelkte Trauben

Verwechslungsgefahr

Die GGV kann mit Bois noir (kurz BN) verwechselt werden. Dabei handelt es sich um eine weitere Krankheit von Rebstöcken, die ebenfalls durch Phytoplasmen (Candidatus Phytoplasma solani) verursacht wird. Nur eine Laboranalyse kann das Phytoplasma identifizieren, das für die beobachteten Symptome verantwortlich ist.

Fehlende Verholzung

Verbreitung

Der Hauptüberträger der Krankheit ist die Zikade Scaphoideus titanus.

Prävention und Kontrolle

Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.

Im Rahmen der nationalen Gebietsüberwachung überwachen die zuständigen kantonalen Dienste die GGV in Rebbergen visuell. Der Eidgenössiche Pflanzenschutzdienst führt Kontrollen beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen durch und kontrolliert Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern