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Veröffentlicht am 26. Mai 2026

Gebietsüberwachung

In der Schweiz gibt es unterschiedliche Kontrollen an wichtigen Verbreitungswegen von Quarantäneorganismen sowie national koordinierte Überwachungen. Daraus resultieren Massnahmen, welche die Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen von Pflanzen verhindern. Die Ergebnisse aus den Kontrollen und Überwachungen werden international ausgetauscht, um den globalen pflanzengesundheitlichen Raum zu schützen.

Falle zur Überwachung des Japankäfers (Popillia japonica)

Erkennung und Kontrolle von Schadorganismen

Ziele und Funktionen der Gebietsüberwachung

Die jährlich durchgeführte, risikobasierte Gebietsüberwachung hat zum Ziel, frühzeitig das Auftreten der überwachten Schadorganismen festzustellen und so möglichst schnell phytosanitäre Massnahmen ergreifen zu können. Die Massnahmen zielen darauf ab, eine Ansiedlung und Verbreitung dieser geregelten Organismen und damit verbundenen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Schäden zu verhindern.

Werden Quarantäneorganismen gefunden, folgen in der Regel Abgrenzungs- und Folgeüberwachungen. Die Abgrenzungsüberwachung zielt darauf ab, das Ausmass eines Befalls nach dem Nachweis eines Quarantäneorganismus zu erfassen. Die Folgeüberwachung überprüft durch die regelmässige weitere Überwachung während und nach der Tilgung den Tilgungserfolg, und ob der Organismus als ausgerottet deklariert werden kann. Ist eine Tilgung nicht mehr möglich, werden Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen. Dazu gehört die Überwachung der weiteren Entwicklung des Befalls.

Beteiligte Behörden und Organisationen

Die Gebietsüberwachung wird durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in Auftrag gegeben, durch den Agroscope Pflanzenschutzdienst geplant, koordiniert und evaluiert, und durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, ausgeführt.

Bei der Abgrenzungs- und Folgeüberwachung und den damit verbundenen Massnahmen sind ebenfalls alle Organe des EPSD und die zuständigen kantonalen Dienste, meist die kantonalen Pflanzenschutzdienste, beteiligt.

Weitere Informationen zu den beteiligten Behörden und Organisationen

Überwachungsaufträge

Innerhalb der über 400 Quarantäneorganismen gibt es eine Priorisierung, die Faktoren wie das Risiko für die Einschleppung, die Ansiedlung oder das Schadpotential in der Schweiz einbezieht. Aufgrund dieser Priorisierung werden die bedeutendsten Quarantäneorganismen und das Ausmass deren Überwachung festgelegt. In der Schweiz werden prioritäre Quarantäneorganismen, weitere relevante Quarantäneorganismen, sowie potentielle Quarantäneorganismen überwacht.

Der Gebietsüberwachungsauftrag wird insbesondere aufgrund der Biologie und der Einschleppungswege der Quarantäneorganismen festgelegt. Dies entspricht den Grundsätzen einer risikobasierten Überwachung. Die Zeitpunkte, Standorte und das Ausmass sind also so gewählt, dass die Überwachung auf die Präsenz der Quarantäneorganismen möglichst effektiv ist.

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Überwachungen innerhalb der Gebietsüberwachung:

  • Visuelle Überwachung: Kontrolle von Auge, bei Symptomen folgt Probenahme (symptomatisch)
  • Routineüberwachung: Es werden in jedem Fall Proben entnommen (symptomlos)
  • Fallenüberwachung: Regelmässige Kontrolle auf Insekten, Proben je nach Auftrag
Routineprobe von Pflanzenmaterial
Probenahme bei Verdacht auf den Platanenkrebs (Ceratocystis platani)
Visuelle Inspektion von Schwarznussbäumen (Juglans nigra) mit Symptomen von Thousand cankers disease in Frankreich
Deltafalle zur Überwachung diverser Insekten

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern