Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst (EPSD)
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat die Aufgabe, das Einschleppen und die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen zu verhindern – zum Schutz von Landwirtschaft und Umwelt. Geführt wird der EPSD vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). Diese Seite informiert über die Aufgaben und die Organisation des EPSD sowie über Aktuelles zur Pflanzengesundheit.

Pflanzengesundheit: Schutz vor Schädlingen und Krankheiten
Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können grosse Schäden verursachen – an Kulturpflanzen, in Gärten, Wäldern oder der Landschaft. Viele der sogenannten Schadorganismen stammen ursprünglich aus anderen Regionen, wo sie meist kaum Probleme bereiten. Werden sie jedoch in neue Gebiete eingeschleppt, etwa durch den globalen Handel oder den Reiseverkehr, fehlen dort oft natürliche Gegenspieler. Dadurch können sie sich unkontrolliert ausbreiten und schwerwiegende wirtschaftliche und ökologische Folgen verursachen. Der Schutz der Pflanzengesundheit ist deshalb zentral für Landwirtschaft, Umwelt und die Versorgung mit gesunden Pflanzen und Lebensmitteln.
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) ist auf nationaler Ebene dafür zuständig, die Einschleppung und Verbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen zu verhindern. Dies ist wichtig, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden zu vermeiden. Der EPSD wird gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt.
Tätigkeiten
Der EPSD ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Einfuhrkontrollen
Durchführung von Einfuhrkontrollen für die Überprüfung des Gesundheitszustandes von pflanzlichen Waren an den Flughäfen Genf und Zürich.
Betriebe und Betriebszulassungen
Registrierung von Betrieben, welche in der Produktion und/oder im Handel mit bestimmten pflanzlichen Waren tätig sind (Baumschulen, Saatgut-Produzenten, Gärtnereien, Produzenten von Verpackungsmaterial aus Holz usw.), und erteilt Betriebszulassungen im Rahmen des Pflanzengesundheitsrechts (Pflanzenpass, ISPM15-Markierung).
Zulassungsvoraussetzung und Pflichten von zugelassenen Betrieben
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung und Pflichten von zugelassenen Betrieben in Form von jährlichen administrativen und phytosanitären Kontrollen. Ein Teil der Kontrollen wird von externen Kontrollorganisationen (Veriplant AG, Swisssem / Vermehrungsorganisationen und SKSH AG) im Auftrag des EPSD durchgeführt.
Gebietsüberwachung
Jährliche Gebietsüberwachungen in Zusammenarbeit mit kantonalen Pflanzenschutzdiensten und Waldschutzbeauftragten. Ziel der Gebietsüberwachung ist das frühzeitige Erkennen von Quarantäneorganismen.
Tilgung oder Eindämmung von Quarantäneorganismen
Tritt ein Quarantäneorganismus in der Schweiz auf, legt der EPSD die Massnahmen zur Tilgung oder Eindämmung dieses Schadorganismus fest. Dafür erarbeitet er auch entsprechende Notfallpläne. Wird der Befall in einem zugelassenen Betrieb festgestellt, ist der EPSD zudem für die Durchführung beziehungsweise Anordnung von Bekämpfungsmassnahmen zuständig. Bei Befällen ausserhalb zugelassener Betriebe liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen.
Pflanzengesundheitsrecht
Weiterentwicklung des Pflanzengesundheitsrechts der Schweiz auf Basis der pflanzengesundheitlichen Situation in Europa und in Abstimmung mit dem EU-Recht. Koordination des Vollzugs des Pflanzengesundheitsrechts auf nationaler Ebene. Erarbeitung von Strategien zur Überwachung und Bekämpfung von geregelten Schadorganismen in Zusammenarbeit mit Agroscope, der Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), kantonalen Stellen sowie mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden.
Internationaler Austausch
Internationaler Kontakt mit der Europäischen Kommission, den nationalen Pflanzenschutzdiensten der EU-Mitgliedstaaten, der EPPO und dem IPPC-Sekretariat. Da die Schweiz und die EU einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum bilden und reger Warenaustausch mit Nicht-EU-Ländern stattfindet, ist ein guter internationaler Austausch im Bereich Pflanzengesundheit unerlässlich.
Information und Sensibilisierung
Gezielte Information der Öffentlichkeit und der grünen Branche über neue Bedrohungen und die neuen Vorschriften. Der EPSD informiert zudem die Kantone und die Berufsorganisationen über das Auftreten von Quarantäneorganismen, stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung und bildet die Fachleute aus.
Organisation und Struktur

BLW und BAFU
Der EPSD ist eine gemeinsam durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführte Einheit.
Agroscope und WSL
Für die wissenschaftlich-technischen Anliegen zur Pflanzengesundheit ist im Bereich Landwirtschaft und produzierender Gartenbau Agroscope zuständig, im forstlichen Bereich die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL).
Beide Forschungsinstitutionen, Agroscope und WSL, führen Risikoanalysen durch, entwickeln Bekämpfungsstrategien und arbeiten ebenfalls bei der Gebietsüberwachung und bei Importkontrollen bezüglich Quarantäneorganismen und anderen neuen Schadorganismen mit.
Die Labore von Agroscope und der WSL sind die offiziellen Labore des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes (EPSD) und werden als «EPSD-Diagnostiklabore» bezeichnet. Sie führen im Auftrag von BLW und BAFU als Teil des EPSD pflanzengesundheitliche Vollzugsdiagnosen durch. Die Schnittstelle zu den EU Referenzlaboren (EURL) wird durch die bei Agroscope angesiedelten Nationalen Referenzlabore (NRL) in den Bereichen Bakteriologie, Entomologie, Mykologie, Nematologie, Phytoplasmologie und Virologie sichergestellt.
Externe Labore
In Ausnahmefällen und unter strengen Anforderungen ist eine Auslagerung von Vollzugsdiagnostikleistungen an externe Labore möglich. Jede Auslagerung muss beantragt werden. Das Antragsformular kann per E-Mail an phyto@blw.admin.ch angefordert werden.
Kantonale Stellen
Die Kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) und Waldschutzbeauftragten leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Pflanzengesundheit in der Schweiz. Sie sind insbesondere für die Durchführung der jährlichen Gebietsüberwachung in Bezug auf bestimmte Quarantäneorganismen sowie das Ergreifen bzw. Anordnen von Bekämpfungsmassnahmen bei Auftreten eines solchen Schadorganismus im Inland zuständig (ausser es betrifft einen zugelassenen Betrieb).
Pflanzengesundheitsrecht
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit strengeren Vorschriften und einer Stärkung der Präventionsmassnahmen wird der Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen gestärkt.
Weiterführende Informationen
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Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern


