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MitteilungVeröffentlicht am 12. Mai 2025

Ingwer & Kurkuma: Risiko durch Speiseware – temporäre Lösung mittels Pflanzenpass

Wegen fehlendem Pflanzgut mit Pflanzenpass weichen einige Produzenten auf Speiseingwer/-kurkuma aus – das ist verboten und erhöht das Risiko eines Befalls mit dem Quarantäneorganismus Ralstonia pseudosolanacearum. Der EPSD bietet als Übergangslösung eine phytosanitäre Kontrolle mit anschliessender Ausstellung eines Pflanzenpasses an. Interessierte Betriebe können sich vor dem Anpflanzen der Rhizome beim EPSD melden. Die damit verbundenen Kosten trägt der Betrieb.

Fäulnis der Wurzelwerks einer Ingwerpflanze

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern