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MitteilungVeröffentlicht am 12. Mai 2025

Ingwer & Kurkuma: Risiko durch Speiseware – temporäre Lösung mittels Pflanzenpass

Wegen fehlendem Pflanzgut mit Pflanzenpass weichen einige Produzenten auf Speiseingwer/-kurkuma aus – das ist verboten und erhöht das Risiko eines Befalls mit dem Quarantäneorganismus Ralstonia pseudosolanacearum. Der EPSD bietet als Übergangslösung eine phytosanitäre Kontrolle mit anschliessender Ausstellung eines Pflanzenpasses an. Interessierte Betriebe können sich vor dem Anpflanzen der Rhizome beim EPSD melden. Die damit verbundenen Kosten trägt der Betrieb.

Fäulnis der Wurzelwerks einer Ingwerpflanze

Ausbrüche des Quarantäneorganismus Ralstonia pseudosolanacearum

In den letzten zwei Jahren wurden in der Schweiz mehrere Ausbrüche des Quarantäneorganismus Ralstonia pseudosolanacearum auf Ingwer festgestellt. Die amtliche Bekämpfung dieser Befälle war mit erheblichen Kosten verbunden.

Aktuell berichten verschiedene Produzenten von einem Mangel an Pflanzgut mit Pflanzenpass für Ingwer und Kurkuma. Als Folge wird teilweise auf Speiseingwer oder -kurkuma zum Anpflanzen ausgewichen – was gemäss Art. 63 der Pflanzengesundheitsverordnung nicht erlaubt ist. Speiseware unterliegt nicht den gleichen phytosanitären Kontrollen wie Pflanzgut mit Pflanzenpass und darf nicht für die Produktion verwendet werden. Wird ein Befall bei Betrieben festgestellt, die Speiseingwer oder -kurkuma (d.h. ohne Pflanzenpass) als Pflanzgut verwendet haben, müssen diese die Kosten für die Bekämpfung voll-ständig selbst tragen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur für Betriebe, die sich an die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts gehalten haben und Pflanzgut mit Pflanzenpass erhalten haben.

Die Verwendung von Speiseingwer als Pflanzgut erhöht zudem das Risiko für neue Ausbrüche erheblich: Rund 90 % des in die Schweiz importierten Speiseingwers stammt aus Ländern, in denen Ralstonia pseudosolanacearum verbreitet ist. Ein Befall kann zu erheblichen Schäden an betroffenen Kulturen führen.

Der Quarantäneorganismus kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Nicht nur Ingwer und Kurkuma, sondern auch viele Nachtschattengewächse wie Kartoffeln oder Tomaten sind als Wirtspflanzen bekannt.

Schlecht wachsende Ingwerpflanze mit welken Blättern (gelblich), Nekrosen und Wurzelstock mit Fäulnis

Obwohl es nicht Aufgabe des EPSD ist, Marktprobleme zu lösen, ist der EPSD aus phytosanitärer Sicht an einer Lösung interessiert und bietet daher eine temporäre Massnahme an.

Übergangslösung: Kontrolle und Pflanzenpass durch den EPSD

Der EPSD bietet als temporäre Massnahme eine phytosanitäre Kontrolle mit anschliessender Ausstellung eines Pflanzenpasses an – für Betriebe, die aktuell kein Pflanzgut mit Pflanzenpass erhalten können.

Wichtig: Diese Kontrolle muss vor dem Anpflanzen der Rhizome durchgeführt werden.

So funktioniert es

  • Anmeldung via phyto@blw.admin.ch oder Tel. +41 58 462 25 50 vor dem Anpflanzen der Rhizome
  • Der EPSD führt eine visuelle Kontrolle vor Ort durch und entnimmt Proben
  • Die Proben werden von Agroscope im Labor auf Ralstonia pseudosolanacearum analysiert
  • Bei negativem Resultat stellt der EPSD einen Pflanzenpass aus

Technische Vorgaben

  • Pro Lot werden 110 Rhizome beprobt (gleicher Ursprung erforderlich)
  • Bei positivem Befund muss das gesamte Lot vernichtet werden

Kosten (durch den Betrieb zu tragen)

  • Analyse: CHF 110.– (plus CHF 200.– bei positivem Resultat)
  • Ausstellung des Pflanzenpasses (inkl. Anreise und Kontrollzeit): CHF 240.–

Empfehlung

Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, empfehlen wir, dass sich mehrere Betriebe zusammenschliessen und gemeinsam ein grösseres Lot zur Kontrolle anmelden (mit demselben Ursprung).

Wichtig

Auch mit Pflanzenpass bleibt ein Restrisiko bestehen. Die phytosanitäre Kontrolle hilft jedoch, dieses deutlich zu verringern.

Bei Fragen gibt der EPSD Auskunft.

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Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern