Ralstonia pseudosolanacearum
Ralstonia pseudosolanacearum gehört zum Ralstonia solanacearum-Artenkomplex und gilt in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus. Das Bakterium lebt im Boden und kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Es können massive Pflanzenschäden entstehen. Typische Symptome sind Blattwelke und Fäulnis des Wurzelstocks.

Steckbrief
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Trivialname: Bakterienwelke
Typ: Bakterium
Einstufung: Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig)
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja
Wirtspflanzen: >200
Weitere Informationen auf EPPO Global Database.
Erkennung
Aussehen des Schadorganismus
Das Bakterium selbst kann man nicht erkennen, jedoch das Schadbild. Das amtliche Labor kann das Bakterium in der betroffenen Pflanze mittels molekularen Analysen nachweisen.
Wirtspflanzen und Schadbild
Ralstonia pseudosolanacearum besitzt ein breites Wirtsspektrum. Das Bakterium kann nachweislich mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Besonders verbreitet ist es bei Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten, Auberginen oder Paprika. Aber auch Ingwer und Kurkuma können betroffen sein. Bei den Zierpflanzen zählen Rosengewächse und Chrysanthemen zu den Wirtspflanzen. Auch Wildpflanzen wie Wallwurz, Schwarzer Nachtschatten und Fuchsschwanzgewächse können von diesem Bakterium befallen werden. Das Bakterium ist für Mensch und Tier ungefährlich.

Verbreitung
Verbreitungswege
Die Verbreitung des Bakteriums über grosse Distanzen erfolgt vor allem durch befallenes Pflanzenmaterial, welches noch keine Symptome zeigt. Lokal wird das Bakterium durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial weiterverbreitet. Zudem kann es sich im Drainagewasser oder sogar Oberflächengewässer befinden, und somit benachbarte Pflanzen befallen. Das Bakterium überwintert im Boden. Ideale Temperaturen für das Überleben und die Vermehrung liegen zwischen 24 – 35°C.
Verbreitung in der Schweiz
In der Schweiz wurde das Bakterium 2023 auf Ingwerpflanzen nachgewiesen. Betroffen waren Betriebe in neun verschiedenen Kantonen. Das Bundesamt für Landwirtschaft verfolgt zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen die Strategie der Tilgung des Bakteriums.
Das Bakterium war bereits 2016/2017 in drei Kantonen auf Rosenstöcken festgestellt worden und konnte damals vollständig getilgt werden.
Prävention und Kontrolle
Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.
Aktuell gibt es eine nationale Gebietsüberwachung, wobei jährlich Ingwerpflanzen aus verschiedenen Betrieben in der Schweiz auf das Bakterium beprobt werden. Für den gewerblichen Anbau von Ingwer und Kurkuma müssen Waren mit einem Pflanzenpass angebaut werden.
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Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern