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Veröffentlicht am 23. Juni 2025

Japankäfer

Der Japankäfer (Popillia japonica) zählt zu den Quarantäneorganismen, von denen die grössten Schäden zu erwarten sind und deren Bekämpfung am dringendsten ist. Der Schädling frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzen. Dadurch gefährdet er unsere Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Umwelt.

Steckbrief

Wissenschaftlicher Name: Popillia japonica
Trivialname: Japankäfer
Typ: Insekt
Einstufung: Prioritärer Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig)
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja
Wirtspflanzen: >400

Weitere Informationen auf EPPO Global Database.

Erkennung

Aussehen des Schadorganismus

  • Ausgewachsene Käfer sind 10-12 mm lang mit metallisch kupferfarbenen Flügeldecken.
  • Auf jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine, weisse Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
  • Die erwachsenen Käfer können vor allem im Sommer (Juni-August) beobachtet werden.
  • Eier, Larven und Puppen leben im Boden und müssen im Labor analysiert werden.

Verwechslungsgefahr

Der Japankäfer ähnelt harmlosen heimischen Käfern und wird daher oft verwechselt. Die folgende Übersicht hilft, die Merkmale des Japankäfers im Vergleich zu anderen Käfern zu erkennen.

Wirtspflanzen und Schadbild

Der Japankäfer frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzenarten wie beispielsweise Apfel, Brombeere, Ulme, Weinrebe, Linde, Kirsche, Ahorn, Pfirsich, Sojabohnen und Rosen. Adulte Tiere ernähren sich neben den Blättern auch von den Blüten und Früchten. Die Larven ernähren sich von Wurzeln verschiedener Gräser. Der Japankäfer gefährdet unsere Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und unserer Umwelt.

Typischer Skelettierfrass des Japankäfers

Verbreitung

Verbreitungswege

Ursprünglich ist der Japankäfer in Japan heimisch. Von dort wurde er anfangs des 20. Jahrhunderts nach Nordamerika verschleppt, wo er grosse Schäden verursachte. Im Sommer 2014 wurde er das erste Mal in der Nähe von Mailand in Italien festgestellt. Er breitet sich jährlich in alle Richtungen weiter aus. Dies erfolgt durch den Flug der Käfer, kann aber auch durch den Menschen geschehen.

Larven und Eier können durch den Transport von Erde aus befallenen Regionen heraus verschleppt werden.
Larven und Eier können durch den Transport von Erde aus befallenen Regionen heraus verschleppt werden. Käfer kann man zum Beispiel durch den Transport von lebenden Pflanzen, aber auch Grünabfällen verbreiten.
Japankäfer können als "blinde Passagiere" zum Beispiel in autos, Zügen, Lastwagen und Flugzeugen mitreisen.
Sie können auch als «blinder Passagier» zum Beispiel in Autos, Zügen, Lastwagen und Flugzeugen mitreisen.

Verbreitung in der Schweiz

Im Sommer 2020 wurden erstmals Japankäfer in einem Weinberg im südlichen Tessin gefunden. 2023 sind auch im Wallis an der Italienischen Grenze Japankäfer gefunden worden. Da die Populationen im Tessin und Wallis in direktem Zusammenhang zur Italienischen Befallszone stehen, gilt hier die Eindämmungsstrategie.

Zudem gibt es seit 2023 einen Ausbruch des Japankäfers im Kanton Zürich. Im Jahr 2024 wurde eine weitere Population auf den Kantonsgebieten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft festgestellt. Da es sich an diesen Orten bisher um kleine, isolierte Populationen handelt, versucht man hier den Käfer wieder auszurotten (Tilgungsstrategie).

Prävention und Kontrolle

Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.

Die Überwachung des Japankäfers fand im Jahr 2024 in allen Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein mittels 280 Lockstofffallen statt. Für die Saison 2025 ist eine weitere Intensivierung der Gebietsüberwachung geplant.

Fund eines Japankäfers melden

Gehen Sie folgendermassen vor, wenn Sie den Verdacht haben, einen Japankäfer gefunden zu haben:

  • Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei.
  • Prüfen Sie das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
  • Frieren Sie den Käfer ein. Machen Sie ein Foto des Insekts und notieren Sie den genauen Standort, an dem es beobachtet wurde.
  • So rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons kontaktieren.
    Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, müssen bei Verdacht so rasch wie möglich den Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD (phyto@blw.admin.ch) kontaktieren.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern