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Veröffentlicht am 23. April 2025

Landwirtschaftliche Beratung

Die Beratung bietet den in der Landwirtschaft aktiven Personen Orientierungshilfen an und unterstützt sie im sich rasch wandelnden agrarpolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Sie ermöglicht den Ausbau ihrer beruflichen Qualifikationen und fördert die Weiterentwicklung ihre fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen.

Ein Mann und eine Frau auf einem Landwirtschaftsbetrieb betrachten ein digitales Tablet.

Organisation der landwirtschaftlichen Beratung in der Schweiz

Die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung ist Teil des Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems (LIWIS). Sie ist in der Schweiz auf zwei Ebenen organisiert.

Die Direktberatung der Bauernfamilien geschieht vor Ort in erster Linie durch die kantonalen Beratungsdienste. Diese sind je nach Kanton Teil des Bildungs- und Beratungszentrums, des Landwirtschaftsamtes oder eines kantonalen Bauernverbandes. Die Leitenden der Beratungsdienste sind im BeratungsForum Schweiz (BFS) zusammengeschlossen.

Darüber hinaus gibt es die gesamtschweizerische Beratungszentrale AGRIDEA. Sie ist ein von allen Kantonen und ca. 50 landwirtschaftlichen Organisationen und Institutionen getragener Verein, der die Beratungsdienste der Kantone und Organisationen unterstützt.

In einigen spezifischen Wissensgebieten, welche weder die Kantone noch die AGRIDEA hauptsächlich abdecken, sind Beratungsdienste von landwirtschaftlichen Organisationen tätig. In der Beratung und im Informationsaustausch unterschiedlich aktiv sind zudem Agroscope, die Fachhochschulen, das FiBL, Verbände und die Privatwirtschaft.

Aufgaben der landwirtschaftlichen Beratung

Ziele der Beratung

Die landwirtschaftliche Beratung fördert:

  • die berufliche Weiterbildung und die Persönlichkeitsentwicklung
  • die Verbreitung von Informationen mit grosser Breitenwirkung
  • den Wissensaustausch zwischen Forschung und Praxis sowie innerhalb der Landwirtschaft und der bäuerlichen Hauswirtschaft
  • die Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit anderen Sektoren im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, der Lebensmittelsicherheit und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen

Beratungsdienste der Kantone und von Organisationen

Die Beratungsdienste der Kantone und von Organisationen bieten den Bauernfamilien hierbei Entscheidungsgrundlagen und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Dies sind u.a.:

  • Information und Dokumentation über agrarpolitische und rechtliche Neuerungen sowie Anforderungen
  • Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen
  • individuelle Beratung in allen technischen und wirtschaftlichen Belangen der Betriebsführung
  • Unterstützung bei der Durchführung von innovativen Projekten und Prozessen in der Landwirtschaft

Die Beratungszentrale AGRIDEA

Die AGRIDEA übernimmt in der landwirtschaftlichen Beratung folgende Aufgaben:

  • Sie erarbeitet und beurteilt Methoden für die Beratung und die Weiterbildung und stellt Grundlagen und Daten bereit.
  • Sie führt Beraterinnen und Berater in ihren Beruf ein und bildet sie weiter.
  • Sie arbeitet Informationen und Erkenntnisse aus Forschung, Praxis, öffentlicher Verwaltung sowie von Märkten und Organisationen auf, erstellt anwendungsorientierte Dokumentationen und Hilfsmittel und verbreitet sie.
  • Sie unterstützt die Beratungsdienste der Kantone und von Organisationen sowie weitere Organisationen in ihrer Organisations- und Teamentwicklung und bei innovativen Projekten.
  • Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Bildung, Beratung und land- und ernährungswirtschaftlicher Praxis und übernimmt dafür Netzwerkfunktionen.

Förderung der landwirtschaftlichen Beratung durch den Bund

Das BLW leistet Finanzhilfen an die Beratungszentrale AGRIDEA sowie an Beratungsdienste von weiteren Organisationen. Darüber hinaus fördert der Bund mittels Finanzhilfen Projekte im Beratungswesen sowie Vorabklärungen für innovative Projekte in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Finanzhilfen für die Beratungstätigkeiten von Organisationen und für Projekte werden im Wettbewerb vergeben. Das soll erstens zu besserer Kostenvergleichbarkeit führen und zweitens für mehr Handlungsspielraum und Innovation im LIWIS sorgen. Die wettbewerbliche Vergabe erlaubt sowohl neuen wie auch bekannten Akteuren neue Ideen und Ansätze aufzunehmen und ihre Wirksamkeit und Effizienz zu beweisen. Dadurch soll Flexibilität im System und somit Raum für Innovation entstehen.

Weiterführende Informationen

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Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Forschung, Beratung und Innovation
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern