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MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. Februar 2026

Agrarpolitik 2030+: Mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Bern, 18.02.2026 — Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 eine Aussprache zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 geführt (AP30+). Mit der AP30+ sollen die Landwirtinnen und Landwirte administrativ weiter entlastet und ihr unternehmerischer Handlungsspielraum erweitert werden. Gleichzeitig sollen sie zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

Der Bundesrat will mit der AP30+ die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen. Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor:

(1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren

Heute sind die Direktzahlungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl stark an die Einhaltung von Handlungsanweisungen geknüpft. In Zukunft sollen Direktzahlungen vermehrt für konkrete Ergebnisse ausgerichtet werden. Damit nehmen die Handlungsspielräume der Landwirtinnen und Landwirte zu. Mit der Unterstützung der Digitalisierung kann der administrative Aufwand der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere der Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich reduziert und die Selbstbestimmung über die eigenen Daten gestärkt werden.

(2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen

Mit dem gezielten Ausbau der Marktbeobachtung und dem Ausbau von Selbsthilfemassnahmen soll die Position der Landwirtschaftsbetriebe am Markt gestärkt werden. Zusammen mit der vom Parlament geforderten Erhöhung der Milchpreisstützung soll damit eine Grundlage für eine Steigerung der Wertschöpfung und die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Landwirtinnen und Landwirte gelegt werden.

(3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern

Für die Ernährungssicherheit sind intakte Produktionsgrundlagen und die effiziente Nutzung von Ressourcen entscheidend. Dazu sollen u.a. Massnahmen für einen besseren Schutz der Kulturen, zur verstärkten Insektenförderung, zur Förderung der Anwendung nachhaltiger Technologien, zur Unterstützung von Beratungsleistungen sowie zur selektiv stärkeren Förderung von pflanzlichen Kulturen für die menschliche Ernährung umgesetzt werden.

(4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern

Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel und die Unterstützung informierter Kaufentscheide sollen einen Beitrag leisten, um die Verantwortung der ganzen Wertschöpfungskette und des Konsums für ein nachhaltiges Ernährungssystem zu stärken.

Der Bundesrat schlägt mit der AP30+ einen substanziellen Schritt zur Umsetzung seiner im Jahr 2022 verabschiedeten Strategie «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vor. Bei der Reduktion des administrativen Aufwands führt die Vorlage den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg konsequent weiter.

Finanziell will der Bundesrat für die Landwirtschaft in den Jahren 2030–2033 Mittel in der Höhe der Finanzplanwerte 2029 einsetzen. Er hat das WBF beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für die Zahlungsrahmen 2030–2033 auszuarbeiten.

Link :

Agrarpolitik 2030+

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