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Veröffentlicht am 10. Februar 2025

Projekte zur genetischen Vielfalt von Nutzpflanzen

Der Bund kann Projekte unterstützen, die die pflanzengenetische Vielfalt erhalten und verfügbar machen und für die Schweizer Landwirtschaft relevant sind. Die Projekte haben den Schwerpunkt bei der Erhaltung oder bei der Nutzung der Vielfalt. Hier finden Sie die Informationen zu den Projektgesuchen. Beachten Sie bei der Projekteingabe die aktuellen Schwerpunkte.

Auf einem Teller wunderbar angerichtetes Essen mit Wildpflanzen

Projekttypen

Der Nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) fördert zwei Projekttypen:

Für die Erhaltung führt der Bund die Nationale Genbank PGREL und vergibt hierfür Aufträge. Die Nationale Genbank umfasst alle Erhaltungssammlungen, die vom Bund finanziert werden. Organisationen inventarisieren, beschreiben und identifizieren das Pflanzenmaterial der Nationalen Genbank. Diese Projekte sind Leistungsaufträge.

Mit Finanzhilfen unterstützt der Bund Projekte zur nachhaltigen Nutzung der genetischen Vielfalt oder zur Sensibilisierung. Die Projektnehmenden haben ein Eigeninteresse am Projekt und bringen Eigenmittel ein, der Bund übernimmt nur einen Teil der Kosten.

Laufende und abgeschlossene Projekte

Die durch den Aktionsplan unterstützten Projekte sind auf dem Nationalen Informationssystem PGREL-NIS unter der Seite Projekte aufgelistet. Bisher wurden über 700 Projekte unterstützt.

Sämtliche erarbeiteten Daten aus Erhaltungsprojekten tragen die Projektnehmenden ebenfalls ins PGREL-NIS ein. Auch Beschreibungsdaten von Nutzungsprojekten werden ins PGREL-NIS aufgenommen.

Phasen des Aktionsplans

Der Aktionsplan gliedert sich in vierjährige Förderphasen. Von 2023 - 2026 läuft die Phase VII. Für jede Phase legt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Schwerpunkte fest, nach welchen prioritär Projekte gefördert werden.

Projekte zur Erhaltung und Sensibilisierung sind an die Phasen der NAP-PGREL gebunden. Die Verträge laufen höchstens bis Ende der Phase.

Nutzungsprojekte können jedes Jahr für maximal vier Jahre beantragt werden. Ihre Laufzeit ist nicht an die Phasen des Aktionsplans gebunden.

Erhaltungsprojekte einreichen

Die Bohne, die auf einem Pappteller liegt, hat sowohl braune als auch bläuliche Samen
In Erhaltungsprojekten wird inventarisiert, identifiziert oder in Sammlungen erhalten. Der Bund finanziert Erhaltungsprojekte mittels Leistungsaufträge.

Anträge für Erhaltungsprojekte mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein. Beachten Sie bei der Ausarbeitung der Anträge die Schwerpunkte der aktuellen Phase.

Nutzungsprojekte einreichen

Die Wurzel der wilden Möhre liegt links neben Karottensorten in verschiedenen Farben.
Mit Finanzhilfen kann der Bund die nachhaltige Nutzung der breiten genetischen Vielfalt fördern. Das Projekt muss zu einer vielfältigen, innovativen oder nachhaltigen Landwirtschaft in der Schweiz beitragen.

Idealerweise ist die ganze Wertschöpfungskette ins Projekt involviert. Der Fokus der Arbeiten sollte jedoch auf den genetischen Ressourcen liegen.

Wie bei Finanzhilfen üblich, werden die Projekte nicht vollumfänglich vom Bund finanziert. Die Projektnehmenden müssen möglichst hohe Anteile an Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln einbringen.

Ist das Projekt erfolgreich, soll nach Projektende etwas an die Allgemeinheit zurückfliessen: Die Projektnehmenden zahlen einen Solidaritätsbeitrag an den «Benefit Sharing Fund» des Internationalen Vertrags PGREL.

Anträge für Nutzungsprojekte mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein. Nutzungsprojekte können jeweils für vier Jahre eingereicht werden, mit Option auf Verlängerung.

Sensibilisierungsprojekte einreichen

Der Schaugarten in der Kartause Ittingen blüht in voller Pracht
Planen Sie Massnahmen, mit denen Sie die Bevölkerung für die genetischen Vielfalt sensibilisieren möchten? Regen die Massnahmen das Zielpublikum zum Handeln an?

Der Bund kann dafür maximal 50 Prozent der Kosten bis zu 25‘000 Franken jährlich übernehmen.

Projekte zur Sensibilisierung sind an die Phasen des NAP-PGREL gebunden. Der Verträge enden spätestens mit Ende der Phase.

Anträge für Projekte zur Sensibilisierung mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein.

Nach der Einreichung

Nach der Einreichung evaluieren unsere PGREL-Expertinnen und -Experten das Gesuch. Prüfkriterien für thematisch passende Projekte sind insbesondere:

  • Qualität des Projekts
  • Handlungsbedarf
  • Schwerpunkte des Aktionsplans
  • Nachhaltigkeit
  • Finanzielle Aspekte
  • Stärke, Schwächen, Chancen und Risiken

Für gutgeheissene Projekte arbeitet das BLW mit den Antragstellenden ein Vertrag aus. Das BLW kann Korrekturen am Projektantrag verlangen.

Die Ablehnung eines Projektes wird den Antragstellenden per Verfügung mitgeteilt.

Weiterführende Informationen

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Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Genetische Ressourcen, Produktionssicherheit und Futtermittel
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern