Projekte zur genetischen Vielfalt von Nutzpflanzen
Der Bund kann Projekte unterstützen, die die pflanzengenetische Vielfalt erhalten und verfügbar machen und für die Schweizer Landwirtschaft relevant sind. Die Projekte haben den Schwerpunkt bei der Erhaltung oder bei der Nutzung der Vielfalt. Hier finden Sie die Informationen zu den Projektgesuchen. Beachten Sie bei der Projekteingabe die aktuellen Schwerpunkte.
Projekttypen
Der Nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) fördert zwei Projekttypen:
Für die Erhaltung führt der Bund die Nationale Genbank PGREL und vergibt hierfür Aufträge. Die Nationale Genbank umfasst alle Erhaltungssammlungen, die vom Bund finanziert werden. Organisationen inventarisieren, beschreiben und identifizieren das Pflanzenmaterial der Nationalen Genbank. Diese Projekte sind Leistungsaufträge.
Mit Finanzhilfen unterstützt der Bund Projekte zur nachhaltigen Nutzung der genetischen Vielfalt oder zur Sensibilisierung. Die Projektnehmenden haben ein Eigeninteresse am Projekt und bringen Eigenmittel ein, der Bund übernimmt nur einen Teil der Kosten.
Laufende und abgeschlossene Projekte
Die durch den Aktionsplan unterstützten Projekte sind auf dem Nationalen Informationssystem PGREL-NIS unter der Seite Projekte aufgelistet. Bisher wurden über 700 Projekte unterstützt.
Sämtliche erarbeiteten Daten aus Erhaltungsprojekten tragen die Projektnehmenden ebenfalls ins PGREL-NIS ein. Auch Beschreibungsdaten von Nutzungsprojekten werden ins PGREL-NIS aufgenommen.
Phasen des Aktionsplans
Der Aktionsplan gliedert sich in vierjährige Förderphasen. Von 2023 - 2026 läuft die Phase VII. Für jede Phase legt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Schwerpunkte fest, nach welchen prioritär Projekte gefördert werden.
Projekte zur Erhaltung und Sensibilisierung sind an die Phasen der NAP-PGREL gebunden. Die Verträge laufen höchstens bis Ende der Phase.
Nutzungsprojekte können jedes Jahr für maximal vier Jahre beantragt werden. Ihre Laufzeit ist nicht an die Phasen des Aktionsplans gebunden.
Erhaltungsprojekte einreichen

Anträge für Erhaltungsprojekte mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein. Beachten Sie bei der Ausarbeitung der Anträge die Schwerpunkte der aktuellen Phase.
Antragsformular NAP-PGREL P-Projekt
Formular für NAP-PGREL Erhaltungsprojekte, in denen inventarisiert, identifiziert oder Grundlagen erarbeitet werden (P-Projekte)
Antragsformular NAP-PGREL Sammlungen S
Formular für Sammlungen und Vermehrungen der Nationalen Genbank PGREL
Budgetvorlage NAP-PGREL
Budgetvorlage für alle NAP-PGREL-Projekte
Nutzungsprojekte einreichen
Idealerweise ist die ganze Wertschöpfungskette ins Projekt involviert. Der Fokus der Arbeiten sollte jedoch auf den genetischen Ressourcen liegen.
Wie bei Finanzhilfen üblich, werden die Projekte nicht vollumfänglich vom Bund finanziert. Die Projektnehmenden müssen möglichst hohe Anteile an Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln einbringen.
Ist das Projekt erfolgreich, soll nach Projektende etwas an die Allgemeinheit zurückfliessen: Die Projektnehmenden zahlen einen Solidaritätsbeitrag an den «Benefit Sharing Fund» des Internationalen Vertrags PGREL.
Anträge für Nutzungsprojekte mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein. Nutzungsprojekte können jeweils für vier Jahre eingereicht werden, mit Option auf Verlängerung.
Sensibilisierungsprojekte einreichen
Der Bund kann dafür maximal 50 Prozent der Kosten bis zu 25‘000 Franken jährlich übernehmen.
Projekte zur Sensibilisierung sind an die Phasen des NAP-PGREL gebunden. Der Verträge enden spätestens mit Ende der Phase.
Anträge für Projekte zur Sensibilisierung mit Start im Folgejahr reichen Sie mit den untenstehenden Formularen bis am 31. Mai bei genres@blw.admin.ch ein.
Nach der Einreichung
Nach der Einreichung evaluieren unsere PGREL-Expertinnen und -Experten das Gesuch. Prüfkriterien für thematisch passende Projekte sind insbesondere:
- Qualität des Projekts
- Handlungsbedarf
- Schwerpunkte des Aktionsplans
- Nachhaltigkeit
- Finanzielle Aspekte
- Stärke, Schwächen, Chancen und Risiken
Für gutgeheissene Projekte arbeitet das BLW mit den Antragstellenden ein Vertrag aus. Das BLW kann Korrekturen am Projektantrag verlangen.
Die Ablehnung eines Projektes wird den Antragstellenden per Verfügung mitgeteilt.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Aktionsplan für die Vielfalt der Nutzpflanzen
Der Aktionsplan PGREL fördert die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen und ihrer wilden Verwandten. Er trifft Massnahmen in den Bereichen Erhaltung, Nutzung und Sensibilisierung.

PGREL-NIS
PGREL-NIS macht die Daten aus dem Aktionsplan für die Vielfalt der Nutzpflanzen öffentlich zugänglich. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht und den Link zur Anwendung.

Vielfalt der Nutzpflanzen
Die Vielfalt der Nutzpflanzen ist Teil der Biodiversität. Sie ist eine Grundlage für die Ernährungssicherheit. Der Bund engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Vielfalt.
Kontakt bei Fragen
Fachbereich Genetische Ressourcen, Produktionssicherheit und Futtermittel
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern