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Veröffentlicht am 23. April 2025

Projektaufrufe Pflanzenzüchtung

Gemäss Artikel 140 des LwG kann der Bund die Pflanzenzüchtung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft finanziell fördern. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) startet regelmässig Projektaufrufe zu Fördermassnahmen der Strategie Pflanzenzüchtung 2050.

Im Projekt InnoPiwi sind gesunde Trauben und Blätter einer Rebsorte zu sehen, die widerstandsfähig gegen Pilzerkrankungen ist.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Bundesamt für Landwirtschaft können Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung beantragt werden. Bitte beachten Sie dazu die Richtlinie und verwenden Sie die Formulare unten. Projekte, die das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen, können ab Herbst 2026 starten.

Finanzhilfegesuche können bis zum 13. März 2026 unter plantvar@blw.admin.ch eingereicht werden.

Richtlinie zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Förderrichtlinie zur Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung erstellt. Diese basiert auf dem Subventionsgesetz. Die Richtlinie legt Prioritäten und Kriterien für die Finanzhilfevergabe fest.

Richtlinie zur Förderung von Innovation in der Pflanzenzüchtung

Zur Förderung von Innovation in der Pflanzenzüchtung sieht das BLW Finanzhilfen in Höhe von 750'000 Franken vor.

Die letzte Eingabefrist war der 31. Juli 2023.

Häufige Fragen

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Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz und Sorten
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern