Projektaufrufe Pflanzenzüchtung
Gemäss Artikel 140 des LwG kann der Bund die Pflanzenzüchtung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft finanziell fördern. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) startet regelmässig Projektaufrufe zu Fördermassnahmen der Strategie Pflanzenzüchtung 2050.

Das Wichtigste in Kürze
Beim Bundesamt für Landwirtschaft können Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung beantragt werden. Bitte beachten Sie dazu die Richtlinie und verwenden Sie die Formulare unten. Projekte, die das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen, können ab Herbst 2026 starten.
Finanzhilfegesuche können bis zum 13. März 2026 unter plantvar@blw.admin.ch eingereicht werden.
Richtlinie zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Förderrichtlinie zur Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung erstellt. Diese basiert auf dem Subventionsgesetz. Die Richtlinie legt Prioritäten und Kriterien für die Finanzhilfevergabe fest.
Richtlinie zur Förderung von Innovation in der Pflanzenzüchtung
Zur Förderung von Innovation in der Pflanzenzüchtung sieht das BLW Finanzhilfen in Höhe von 750'000 Franken vor.
Die letzte Eingabefrist war der 31. Juli 2023.
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Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz und Sorten
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