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Veröffentlicht am 9. Januar 2025

Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken

Bedarfsanalysen des Bundes haben festgestellt, dass in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Nutztiergesundheit und Tierzucht Kompetenz- und Innovationsnetzwerke (KIN) aufgebaut werden sollen, um den Wissens- und Technologietransfer zu verbessern. Seit 2025 kann der Bund den Aufbau und Betrieb solcher KIN mit Finanzhilfen unterstützen. Die Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Finanzhilfe und das Verfahren für die Zusprache sind in der FKIN-Verordnung geregelt, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist.

Netzwerk und DNA

Wissenstransfer in die Praxis unterstützen

Kompetenz- und Innovationsnetzwerke (KIN) unterstützen den Wissens- und Technologietransfer in die Praxis, indem sie eine systematische Verbindung zwischen Forschung, öffentlichen und privaten Akteuren und Akteurinnen der Land- und Ernährungswirtschaft herstellen.

Die Bedarfsanalysen des Bundes «Strategie Pflanzenzüchtung 2050», «Strategie Tierzucht 2030» und «Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2022+» haben aufgezeigt, dass in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Tierzucht und Tiergesundheit Kompetenz- und Innovationsnetzwerke aufgebaut werden sollen. In diesen Bereichen besteht ein öffentliches Interesse, den Wissensaustausch und Innovationen zu fördern. Eine Unterstützung in anderen Bereichen ist aktuell nicht vorgesehen.

Rechtliche Grundlagen geschaffen

Bis anhin fehlte die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung solcher Kompetenz- und Innovationsnetzwerke in der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) wurde der Artikel 120 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) beschlossen. Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht es, den Aufbau und Betrieb von solchen Netzwerken zu unterstützen. Der neue Artikel 120 LwG ist 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung über die Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Land- und Ernährungswirtschaft (FKINV) ist ebenfalls 2025 in Kraft getreten. Sie regelt die Voraussetzungen, die Höhe und Dauer der Finanzhilfe sowie das Verfahren für die Zusprache einer solchen Bundesunterstützung.

Seit 2025 ist eine Unterstützung ist im Rahmen der bewilligten Kredite in den Bereichen Pflanzenzüchtung und Tiergesundheit möglich, ab 2026 im Bereich Tierzucht.

Informationen zum Gesuchstellungsprozess

Informationen zur Gesuchstellung werden hier zu gegebener Zeit aufgeschaltet.

Die Eingabefrist für den Bereich Tiergesundheit lief bis am 24. November 2024.

Weiterführende Informationen

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