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Veröffentlicht am 6. März 2025

Tierzucht

Die Tierzucht verankert die gewünschte Verbesserung – z.B. eine Krankheitsresistenz – in den Genen der Tiere. Damit kann diese Eigenschaft an die Nachkommen weitergegeben werden und wirkt sich nachhaltig auf die gesamte Population aus. Deshalb unterstützt der Bund die Zuchtprogramme der Zuchtorganisationen für Nutztiere.

Eine Kuh und ein Stier der Rasse Braunvieh stehen auf einer Weide

Tierzucht - Definition

Unter Tierzucht versteht man die Anpaarung von Elterntieren, die bezüglich erwünschter Eigenschaften genetisch überdurchschnittlich sind und dadurch bessere Nachkommen produzieren. Die Differenz zwischen dem genetischen Durchschnitt der Nachkommen- und der Elterngeneration wird als Zuchtfortschritt bezeichnet. Die Selektion der Elterntiere nehmen die Züchterinnen und Züchter anhand von genetischen Werten - sogenannten Zuchtwerten - vor. Diese werden durch die Zuchtorganisationen aufgrund umfangreicher Datenerhebungen geschätzt und den Züchterinnen und Züchter zur Verfügung gestellt. Sie sind das wichtigste Instrument, um die Ziele des Zuchtprogramms für die betreffende Rasse zu erreichen.

Tierzucht - Rolle des Bundes

Der Bund fördert eine eigenständige schweizerische Nutztierzucht. Dazu stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Beiträge für züchterische Massnahmen wie Herdebuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
  • Beiträge für Erhaltungsprojekte gefährdeter einheimischer Rassen
  • Beiträge für Forschungsprojekte

Das Bundesamt für Landwirtschaft ist für die Durchführung dieser Massnahmen zuständig. Zusätzlich anerkennt und beaufsichtigt es die Zuchtorganisationen.

Erhaltung Schweizer Rassen

Als Schweizer Rassen gelten Rassen, die vor 1949 in der Schweiz entstanden sind oder für die seit mindestens 1949 in der Schweiz ein Herdebuch geführt wird.

Der Bund unterstützt die Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen durch Erhaltungsbeiträge. Die Schweizer Rassen werden durch ein Monitoringtool in die drei Gefährdungsstatus «ungefährdet», «gefährdet» und den hohen Gefährdungsstatus «kritisch» eingestuft. Für Tiere, deren Rasse als «gefährdet» oder «kritisch» eingestuft wird, werden Erhaltungsbeiträge ausgerichtet. Diese sind an Bedingungen geknüpft die der Erhaltung dienen, zum Beispiel die Produktion von Nachkommen. Weitere wichtige Massnahmen zur Erhaltung von gefährdeten Schweizer Rassen, die der Bund ebenfalls untersützt, sind  Erhaltungsprojekte und der Betrieb von nationalen Genbanken.

Welche Rassen sind Schweizer Rassen?

Folgende Liste enthält die 38 Rassen der Gattungen Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Huhn, Kaninchen und Honigbiene welche heute als Schweizer Rassen gelten.

Fast die Hälfte der Schweizer Rassen sind heute als «kritisch» oder «gefährdet» eingestuft.

Strategie Tierzucht 2030

Der Bericht zur «Strategie Tierzucht 2030» wurde im Jahr 2018 veröffentlicht und dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung. Der Bericht erläutert den Wirkungsbereich der Tierzucht und der zugehörigen rechtlichen Grundlagen.

Totalrevision der Tierzuchtverordnung

Im Rahmen des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2025 wird die Tierzuchtverordnung totalrevidiert, um die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Strategie Tierzucht 2030 zu schaffen. Die Einführung der revidierten Verordnung ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Informationen dazu werden auf dieser Webseite publiziert.

Internationale Initiativen

Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch aktive Mitarbeit im European Regional Focal Point (ERFP), einem Verbund von 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO im Bereich tiergenetische Ressourcen.

Finanzielle Mittel für die Tierzucht

Der Bund stellt für die Tierzucht einen Kredit von 37.9 Mio. CHF zur Verfügung. Davon können maximal je 500 000 Franken für Forschungs- und Erhaltungsprojekte eingesetzt werden. Für die Beiträge zur Erhaltung der Schweizer Rassen werden maximal 4.75 Mio. Franken eingesetzt. Der restliche Kredit steht für die Beiträge für züchterische Massnahmen zur Verfügung. Die Abgeltungsansätze für die züchterischen Massnahmen sind in der Tierzuchtverordnung festgelegt.

Workshops

Am 1. Dezember 2023 fand ein Workshop zu den tiergenetischen Ressourcen statt, welches von der Schweizerischen Vereinigung für Tierwissenschaften (SVT) zusammen mit dem BLW organisiert wurde.

Häufige Fragen

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern