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Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Unterstützung von Forschungsprojekten

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann öffentlichen oder privaten Institutionen auf Gesuch hin Beiträge für die Durchführung von Forschungsprojekten gewähren, die dem Zweck und der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes dienen.

Ein Wissenschaftler analysiert einen Abschnitt einer Karotte.

Formale Voraussetzungen

Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungsprojekte qualifizierter Forschungsinstitutionen (Institute eidgenössischer oder kantonaler Hochschulen oder private nichtkommerzielle Forschungsstätten).

Gefördert werden können auch Verbundprojekte von Konsortien. Als Konsortium wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Forschungsinstitutionen verstanden. Vorzugsweise werden auch Fachleute aus der Praxis einbezogen.

Im Bereich des Biolandbaus können nur Verbundprojekte gefördert werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung am 1. Januar 2025 betragen die Finanzhilfen für neu eingereichte Forschungsprojekte höchstens 50 Prozent der ausgewiesenen und anrechenbaren Kosten für jedes Projekt.

Gesuchstellende müssen das Antragsformular und die dazugehörende Kostentabelle (verfügbar unter «Weiterführende Informationen») ausfüllen und einreichen.

Die Termine und die Adresse für die Eingaben finden Sie unten am Ende der Seite aufgeführt.

Beurteilungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:

  • Thematische Beurteilung: Nutzen und Dringlichkeit
  • Wissenschaftliche Beurteilung: Qualität und Einbettung (Anknüpfung an bestehendes Wissen und Massnahmen für eine optimale Verwertung der Ergebnisse)
  • Ressourcenbezogene Beurteilung: Ressourceneinsatz im Verhältnis zu den Projektzielen

Entscheid

Das Forschungsgesuch wird von den Direktionsbereichen des BLW beurteilt. Die Geschäftsleitung des BLW trifft abschliessend den Entscheid über die Förderung des Forschungsprojekts. Der Entscheid der Geschäftsleitung wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt. Der Projektstart ist frühestens vier Monate nach der Eingabe ans BLW möglich.

Projekte

Abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte werden auf «ARAMIS» (das Informationssystem über Forschungsprojekte und Evaluationen, die vom Bund durchgeführt werden): ARAMIS - Die Forschungsdatenbank der Bundesverwaltung - Projektsuche

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Eine Wissenschaftlerin entnimmt einen Kressespross aus einem Testgefäß zur Analyse.

19. Juni 2025

Förderung von Forschung und internationaler Vernetzung

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) engagiert sich in verschiedenen Netzwerken und Kommissionen. So können Synergien genutzt, Redundanzen vermieden und Informationen geteilt werden.

Nächste Eingabefrist: Bis auf Weiteres werden keine Forschungsgesuche mehr akzeptiert.

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Forschung, Beratung und Innovation
Schwarzenburgstrasse 165
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