Unterstützung von Forschungsprojekten
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann öffentlichen oder privaten Institutionen auf Gesuch hin Beiträge für die Durchführung von Forschungsprojekten gewähren, die dem Zweck und der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes dienen.

Formale Voraussetzungen
Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungsprojekte qualifizierter Forschungsinstitutionen (Institute eidgenössischer oder kantonaler Hochschulen oder private nichtkommerzielle Forschungsstätten).
Gefördert werden können auch Verbundprojekte von Konsortien. Als Konsortium wird der Zusammenschluss von mindestens zwei Forschungsinstitutionen verstanden. Vorzugsweise werden auch Fachleute aus der Praxis einbezogen.
Im Bereich des Biolandbaus können nur Verbundprojekte gefördert werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung am 1. Januar 2025 betragen die Finanzhilfen für neu eingereichte Forschungsprojekte höchstens 50 Prozent der ausgewiesenen und anrechenbaren Kosten für jedes Projekt.
Die Gesuche müssen über das Bundesportal für Subventionsverfahren eSubventionen eingereicht werden.
Den nächsten Eingabetermin finden Sie unten am Ende der Seite aufgeführt.
BITTE BEACHTEN: Forschungsprojekte sind neu über das neue Bundesportal für Subventionsverfahren eSubventionen einzureichen. Weitere Details siehe unten unter «Eingabe-Prozess».
Beurteilungskriterien
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
- Thematische Beurteilung: Nutzen und Dringlichkeit
- Wissenschaftliche Beurteilung: Qualität und Einbettung (Anknüpfung an bestehendes Wissen und Massnahmen für eine optimale Verwertung der Ergebnisse)
- Ressourcenbezogene Beurteilung: Ressourceneinsatz im Verhältnis zu den Projektzielen
Entscheid
Das Forschungsgesuch wird von den Direktionsbereichen des BLW beurteilt. Die Geschäftsleitung des BLW trifft abschliessend den Entscheid über die Förderung des Forschungsprojekts. Der Entscheid der Geschäftsleitung wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Zusage wird die Unterstützung vertraglich geregelt. Der Projektstart ist frühestens vier Monate nach der Eingabe ans BLW möglich.
Eingabe-Prozess
Bitte beachten Sie, dass die Finanzhilfegesuche zur Unterstützung von Forschungsprojekten ab Mai 2026 über das neue Bundesportal für Subventionsverfahren eSubventionen abgewickelt werden. Das Portal wird schrittweise in der gesamten Bundesverwaltung für Subventionsverfahren eingeführt. Es ermöglicht Gesuchstellenden, Organisationen und Kantonen, Subventionsanträge online auszufüllen und einzureichen und soll langfristig zur administrativen Vereinfachung beitragen.
Entsprechend sind Finanzhilfegesuche für die kommende Eingabefrist am 12. August 2026 erstmals über das Portal eSubventionen und nicht mehr per E-Mail einzureichen. Auf dem Portal finden Sie die Ausschreibung «Forschungsprojekte», über welche Sie Ihr Gesuch einreichen können. Unter «Hilfe & Kontakt» stehen zudem verschiedene Erklärvideos zur Verfügung, die Sie bei der Einreichung Ihres Gesuchs unterstützen. Dort finden Sie auch Kontaktinformationen zu technischem Support.
Projekte
Abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte werden auf «ARAMIS» (das Informationssystem über Forschungsprojekte und Evaluationen, die vom Bund durchgeführt werden): ARAMIS - Die Forschungsdatenbank der Bundesverwaltung - Projektsuche
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen
Förderung von Forschung und internationaler Vernetzung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) engagiert sich in verschiedenen Netzwerken und Kommissionen. So können Synergien genutzt, Redundanzen vermieden und Informationen geteilt werden.
Nächste Eingabefrist: Mittwoch, 12. August 2026
Fachbereich Forschung, Beratung und Innovation
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