Xylella fastidiosa
Xylella fastidiosa ist ein Bakterium, das in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt ist. Es ist besonders gefährlich für den Weinbau, den Obstbau, die Wälder und die Umwelt im Allgemeinen.

Steckbrief

Trivialname: Feuerbakterium
Typ: Bakterium
Einstufung: Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig)
Aktueller Befall in der Schweiz: Nein
Wirtspflanzen: >590
Weitere Informationen auf EPPO Global Database.
Erkennung
Aussehen des Schadorganismus
Das Bakterium selbst kann man nicht erkennen, jedoch das Schadbild. Das amtliche Labor kann das Bakterium in der betroffenen Pflanze mittels molekularen Analysen nachweisen.
Wirtspflanzen und Schadbild
Xylella fastidiosa kann mehr als 590 Pflanzenarten befallen. Die Intensität der Symptome hängt von der Pflanzenart, dem Stamm von Xylella fastidiosa sowie von Umweltfaktoren ab. Einige Kulturpflanzenarten sind besonders anfällig für das Bakterium, wie z.B. Olivenbäume, Weinreben und Obstbäume der Gattung Prunus (z.B. Aprikosen-, Pflaumen-, Mandel-, Kirsch- und Pfirsichbäume). Olivenbäume und Weinreben werden durch die Infektion in der Regel getötet. Obstbäume der Gattung Prunus überleben die Infektion meist, aber ihre Fruchtproduktion wird drastisch reduziert.
Folglich stellt Xylella fastidiosa eine grosse Gefahr für den Wein- und Obstanbau dar. Xylella fastidiosa ist auch eine Gefahr für den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Umwelt, da es viele Gartenbaupflanzen (z.B. Oleander), Forstpflanzen (z.B. Eiche, Ahorn) und Wildpflanzen infiziert.

Verbreitung
Zurzeit kommt Xylella fastidiosa nicht vor in der Schweiz. Das Bakterium kann durch den Import von befallenen Pflanzen in die Schweiz gelangen und durch Vektorinsekten wie z.B. Zikaden von Pflanze zu Pflanze übertragen werden.
Prävention und Kontrolle
Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.
Vorbeugende Massnahmen sind besonders wichtig, um die Einschleppung des Bakteriums zu verhindern. Aus diesem Grund dürfen Wirtspflanzen nur mit einem Pflanzenpass gewerblich verkauft werden. Es ist ausserdem wichtig, die Einfuhrbestimmungen für Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern zu beachten.
Weiterführende Informationen
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Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern