Der Beitrag honoriert den biologischen Anbau auf einzelnen oder mehreren Flächen im Rebbau, Obstbau, in mehrjährigen Beerenbau sowie in Permakulturflächen. Er soll den Wechsel vom konventionellen zum Biolandbau begleiten.
Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft
- Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel und Dünger eingesetzt werden, die nach der Bio-Verordnung erlaubt sind,
- Einzelne oder mehrere Flächen einer angemeldeten Dauerkultur können teilnehmen,
- Es besteht eine Verpflichtungsdauer für 4 Jahre,
- Der Beitrag wird für einen Betrieb höchstens für 8 Jahre ausgerichtet,
- Die Produkte dürfen nicht nach der Bio-Verordnung gekennzeichnet werden.
Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.
Der Beitrag beträgt pro Hektare und Jahr: 1600 Fr.
Letzte Änderung 26.09.2022