Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft

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Der Beitrag honoriert den biologischen Anbau auf einzelnen oder mehreren Flächen im Rebbau, Obstbau, in mehrjährigen Beerenbau sowie in Permakulturflächen. Er soll den Wechsel vom konventionellen zum Biolandbau begleiten.

  • Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel und Dünger eingesetzt werden, die nach der Bio-Verordnung erlaubt sind,
  • Einzelne oder mehrere Flächen einer angemeldeten Dauerkultur können teilnehmen,
  • Es besteht eine Verpflichtungsdauer für 4 Jahre,
  • Der Beitrag wird für einen Betrieb höchstens für 8 Jahre ausgerichtet,
  • Die Produkte dürfen nicht nach der Bio-Verordnung gekennzeichnet werden.

Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.

Der Beitrag beträgt pro Hektare und Jahr: 1600 Fr.

Letzte Änderung 26.09.2022

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