Mit den Produktionssystembeiträgen fördert der Bund besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen in der Schweizer Landwirtschaft. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den Produktionssystembeiträgen und wichtige Merkblätter dazu.
Die Produktionssystembeiträge unterstützen die biologische Landwirtschaft, den umweltschonenden Pflanzenschutz, den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, den effizienten Stickstoffeinsatz und das Tierwohl. Die einzelnen Produktionssystembeiträge sind auf dieser Seite unter den genannten Themen zu finden.
Biologische Landwirtschaft
Mit diesem Produktionssystembeitrag fördert der Bund die biologische Landwirtschaft als besonders ressourcenschonende Produktionsform. Auf Biobetrieben werden die natürlichen Kreisläufe und Prozesse berücksichtigt. Beispielsweise wird für die Regulierung von Schaderregern auf ein Massnahmenkonzept mit geeigneter Arten-, Sorten- sowie Fruchtfolgewahl und mechanische Bekämpfungsmassnahmen gesetzt. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel werden nicht eingesetzt. Auch in der Tierhaltung gelten strengere Anforderungen in Bezug auf die Haltung und Fütterung. Es gelten die Bestimmungen der Artikel 3, 6–16h und 39–39h der Bio-Verordnung.
Das Ziel dieser Massnahmen ist es, die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren. Dadurch sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt möglichst tief gehalten werden.
Dieser Produktionssystembeitrag honoriert den weitgehenden Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bei Ackerkulturen. Dieser Verzicht gilt für alle Flächen einer Kultur auf dem gesamten Betrieb.
Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau
Dieser Produktionssystembeitrag fördert den Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden und Akariziden beim Anbau von einjährigem Freilandgemüse sowie einjährigen Beeren.
Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen
Im Rebbau, Obstbau sowie im mehrjährigen Beerenanbau honoriert dieser Produktionssystembeitrag den weitgehenden Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach der Blüte. Dies reduziert den Einsatz von Insektiziden, Akariziden und Fungiziden. Bio-taugliche Wirkstoffe sind erlaubt, wobei es bei Kupfer Einschränkungen gibt.
Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen
Dieser Produktionssystembeitrag unterstützt den Verzicht von Herbiziden in Ackerkulturen mittels Ersatz durch mechanische Unkrautbekämpfung oder andere agronomische Lösungen. Die Massnahme ist gesamtbetrieblich auf allen Flächen einer Kultur anzuwenden.
Mit diesem Beitrag wird der Ersatz von Herbiziden in Dauerkulturen durch mechanische Unkrautbekämpfung oder andere agronomische Lösungen unterstützt. Die gezielte Behandlung mit Blattherbiziden direkt um den Stock beziehungsweise um den Stamm ist erlaubt.
Dieser Produktionssystembeitrag honoriert das Anlegen von Nützlingsstreifen. Damit soll der biologische Pflanzenschutz gestärkt und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Die Massnahme gilt für die Tal- und Hügelzone bei Acker- und Dauerkulturen.
Bewirtschaftung von Dauerkulturen mit biologischen Hilfsmitteln (nach Bio-Verordnung)
Dieser Beitrag fördert den biologischen Anbau auf einzelnen oder mehreren Flächen eines Betriebs im Rebbau, Obstbau, mehrjährigen Beerenbau sowie bei Permakulturflächen. Ziel ist es, Betriebe, die einen Wechsel vom konventionellen zum biologischen Anbau ins Auge fassen, gezielt zu unterstützen.
Bodenfruchtbarkeit
Diese beiden Produktionssystembeiträge fördern bodenschonende Produktionsmethoden, wie zum Beispiel eine möglichst durchgehende Bodenbedeckung oder pfluglose Anbauverfahren. Dies hilft, die Fruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Böden zu erhalten.
Dieser Produktionssystembeitrag unterstützt eine möglichst lange und nahtlose Bedeckung des Bodens durch Vegetation. Eine angemessene Bodenbedeckung verbessert die Bodenfruchtbarkeit mittels Humusaufbau und verringert das Erosions- und Verdichtungsrisiko. Die Wasserspeicherkapazität eines Bodens wird dadurch ebenfalls verbessert.
Schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche
Dieser Beitrag unterstützt bodenschonende Anbauverfahren wie Direktsaat, Streifensaat und Mulchsaat. Auf mindestens 60 Prozent der offenen Ackerfläche eines Betriebs wird kein Pflug eingesetzt. Durch die reduzierte Bodenbearbeitung erhöht sich der Humusgehalt. Dies wirkt sich positiv aus auf Bodenstruktur, Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie die biologische Aktivität eines Bodens.
Dieser Beitrag fördert den effizienten Einsatz von Stickstoffdüngern im Ackerbau. Durch eine optimierte Stickstoffverteilung innerhalb des Betriebs wird das Risiko von Stickstoffverlusten in die Umwelt vermindert. Um die Programmanforderungen zu erfüllen, darf gesamtbetrieblich die Zufuhr an Stickstoff 90 Prozent des Bedarfs der Kulturen nicht übersteigen.
Tierhaltung
Mit diesen Beiträgen fördert der Bund eine besonders tierfreundliche und naturnahe Tierhaltung.
BTS - Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme
Der Tierwohlbeitrag BTS unterstützt Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigen als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Als besonders tierfreundlich gelten Mehrbereich-Haltungssysteme mit Fress- und Liegebereichen. Die Tiere werden in Gruppen gehalten und können sich frei bewegen. Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie viel Tageslicht im Stall sind weitere Programmanforderungen.
RAUS steht für «Regelmässiger AUSlauf ins Freie». Mit diesem Tierwohlbeitrag muss den Tieren das ganze Jahr über regelmässig Auslauf im Freien gewährt werden.
Dieser Tierwohlbeitrag für Tiere der Rindergattung fördert eine Tierhaltung mit besonders viel Auslauf und Weide. Dazu gehört, dass die Tiere während der Vegetationsperiode einen Grossteil ihrer Tagesration durch Weidefutter decken.
Dieser Beitrag fördert die längere Nutzungsdauer von Kühen. Betriebe profitieren von diesem Beitrag ab einer durchschnittlichen Anzahl von drei Abkalbungen bei Milchkühen und vier Abkalbungen bei anderen Kühen.
GMF - Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
Mit dem Beitrag wird eine standortgerechte Milch- und Fleischproduktion gefördert. Das Ziel ist eine effiziente und standortangepasste Grasnutzung in der Rindviehfütterung. Von diesem Beitrag profitieren Betriebe, die den Futterbedarf vorwiegend durch Gras, Heu, Emd und Grassilage decken.
DE : Agridea Nachweis.Plus/Agri.PER/Prova.Plus ab Version 4.9.6
Barto Suisse-Bilanz 1.19 ab Version 2.13.5.0
AGROTECH ab Version 3.4.455
Agridea Nachweis / Betvor ab Version 9.9
Grangeneuve swissbilanz.ch, ab Version 2025 / 1.19
AGRIDEA Dossier PER excel 2025
ISAGRI GEOFOLIA ab Version 25.01
Agroplus ab Version 25.02
Suisse-Bilanz 1.19 mit GMF_TG
Gültig ab und einschliesslich dem Jahr 2024
Agridea AGRO-TECH ab Version 3.4.450
Agridea Nachweis / Betvor ab Version 9.8
Agridea Nachweis.Plus/Agri.PER/Prova.Plus ab Version 4.95.00
Agroplus ab Version 23.12
Grangeneuve swissbilanz.ch, ab Version 2024 / 1.18
Suisse-Bilanz 1.18 mit GMF_TG
Gültig bis und mit dem Jahr 2024
Agridea Nachweis.Plus/Agri.PER/Prova.Plus ab Version 4.9.xx
Agridea Nachweis/Betvor ab Version 9.7
AGRIDEA Dossier Version PER 2023
Agridea AGRO-TECH ab Version 3.4.440
Barto Suisse-Bilanz 1.17 ab Version 2.6.0.0
Suisse-Bilanz 1.17 mit GMF_TG
Agroplus ab Version 22.11
Grangeneuve swissbilanz.ch, ab Version 2023 / 1.17
Häufige Fragen
Die früheren Ressourceneffizienzbeiträge konnten zum Teil auf der Parzelle angewendet werden. Dies ermöglichte eine gewisse Flexibilität für die Landwirte. Mit der parlamentarischen Initiative ging es darum, vom Stadium «andere Techniken ausprobieren» zum Stadium «diese Techniken anwenden» überzugehen. Trotz eines Rückgangs der Anzahl der im Programm angemeldeten Betriebe konnten die Flächen ohne oder mit teilweisem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel vergrössert werden. Dies führte auch zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Landwirte und die ausführenden Behörden.
Die Maschinen, welche die Problempflanzen durch digitale Bilderkennung identifizieren und durch gezielte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bekämpfen, sind als äquivalent zur Einzelstockbehandlung in offener Ackerfläche anerkannt. Modelle bzw. Maschinentypen, die Behandlungen zu wenig präzis durchführen, erfüllen die Anforderungen an die Einzelstockbehandlung nicht.
Es besteht keine einheitliche Lösung zu dieser Frage der kleinsten Einheit für die Strukturdatenerhebung bei den Kantonen. Einige Kantone sind bereit, bis auf Stufe Sortenblock zu gehen. Für andere Kantone ist die Parzelle massgebend. Deshalb wird in der Direktzahlungsverordnung neutral von «Flächen» gesprochen. Die Umsetzung ist Sache der Kantone.
Da die Zeitspanne zwischen der Weizenernte und der Aussaat der Gerste mehr als 7 Wochen beträgt, muss eine Zwischenkultur bzw. eine Gründüngung angelegt werden. Grundsätzlich soll nach der Ernte möglichst schnell die Zwischenkultur angelegt werden (im Idealfall sogar als Untersaat). Der Betriebsleiterin bzw. dem Betriebsleiter stehen jedoch max. 7 Wochen zur Verfügung, um die nötigen Feldarbeiten zu erledigen (u.a. Hofdünger einbringen, Bekämpfung Unkräuter). Die Zielsetzung besteht darin, dass der Boden möglichst lange durch eine lebende Bodenbedeckung besetzt wird. Die heute bereits bestehende ÖLN-Anforderung gilt weiterhin, d.h. auf jeder Parzelle mit Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, muss im laufenden Jahr eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung angesät werden.
Ja. Die Selbstbegrünung mit Ausfallraps kann nicht als Zwischenkultur oder Gründüngung gezählt werden. Die Ausfallgetreide gelten auch nicht als Gründüngung. Der Raps kann aber an die 20 Prozent vor dem 1. Oktober geerntete Fläche angerechnet werden, wo die Anforderung nicht eingehalten werden muss.
Ergänzend zum RAUS-Programm zielt der Weidebeitrag auf die Förderung von gesamtbetrieblichen Vollweidesystemen ab. Vollweidesysteme gewährleisten eine äusserst artgerechte Haltung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen und damit zur Erreichung der Zielsetzung der Pa. Iv. 19.475 im Bereich Reduktion der Nährstoffverluste (Art. 6a LwG). Entsprechend dieser Zielsetzung gehört nebst der Futteraufnahme auf der Weide auch die Haltung sämtlicher Alterskategorien im RAUS-Programm zu den Beitragsvoraussetzungen.
Der Bund fördert die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen.
22. Oktober 2025
Ökologischer Leistungsnachweis
In der Schweiz ist der ökologische Leistungsnachweis die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen und stellt die gute landwirtschaftliche Praxis sicher.