Beitrag für den Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen

AdobeStock_325224502

Mit diesem Beitrag müssen auf Pflanzenschutzmitteln im Rebbau, im Obstbau und in mehrjährigen Beerenanbau nach der Blüte verzichtet werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll reduziert werden, um negative Auswirkungen von potenziellen Rückständen in den geernteten Produkten und in der Umwelt zu vermeiden.

  • Auf den Einsatz von Insektiziden, Akariziden und Fungiziden muss nach der Blüte verzichtet werden (ausser bio-taugliche Wirkstoffe),
  • Der Einsatz von Kupfer ist beschränkt,
  • Einzelne oder mehrere Flächen einer angemeldeten Dauerkultur können teilnehmen,
  • Es besteht eine Verpflichtungsdauer für 4 Jahre.

Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.

Der Beitrag beträgt pro Hektare und Jahr: 1100 Fr.

Letzte Änderung 26.09.2022

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/produktionssystembeitraege23/dauerkulturen.html