Beitrag für den Verzicht auf Herbizide in Dauerkulturen

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Mit diesem Beitrag wird der Ersatz von Herbiziden in Dauerkulturen durch mechanische Unkrautbekämpfung oder andere agronomische Lösungen unterstützt. Der Verzicht auf Herbizide soll den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren, um negative Auswirkungen von potenziellen Rückständen in den Gewässern zu vermeiden.

 

  • Anmeldbar sind Rebbau, Obstbau, mehrjähriger Beerenanbau sowie weitere Dauerkulturen,
  • Die gezielte Behandlung mit Blattherbiziden direkt um den Stock bzw. den Stamm ist erlaubt,
  • Einzelne oder mehrere Flächen einer angemeldeten Dauerkultur können teilnehmen,
  • Es besteht eine Verpflichtungsdauer für 4 Jahre.

Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.

Der Beitrag beträgt pro Hektare und Jahr: 1000 Fr.

Letzte Änderung 26.09.2022

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