Beitrag für Nützlingsstreifen

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Der Beitrag fördert das Anlegen von Nützlingsstreifen mit vom BLW bewilligten Saatgutmischungen. Durch die Förderung von Nützlingen und Bestäubern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert.

  • Der Beitrag wird nur für Flächen in der Tal- und Hügelzone ausgerichtet,
  • Der Nützlingsstreifen ist in Getreide, Zuckerrüben, Kartoffeln, einjährigen Freilandgemüsen und weiteren Ackerkulturen sowie in Dauerkulturen im Rebbau, Obstbau, mehrjährigen Beerenanbau und Permakulturflächen anmeldbar.

Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.

Der Beitrag beträgt pro Hektare Nützlingsstreifen und Jahr:

In Hauptkulturen der offenen Ackerfläche: 3300 Fr.
In Dauerkulturen: 4000 Fr.

Letzte Änderung 10.01.2024

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/produktionssystembeitraege23/nuetzlingsstreifen.html