Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen

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Mit diesem Beitrag wird der Ersatz von Herbiziden in Ackerkulturen durch mechanische Unkrautbekämpfung oder andere agronomische Lösungen unterstützt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll reduziert werden, um negative Auswirkungen von potenziellen Rückständen in den Gewässern zu vermeiden.

  • Anmeldbar sind Getreide, Mais, Raps, Zuckerrüben, einjährige Freiland-Gemüse und weitere Ackerkulturen,
  • Ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur sind keine Herbizide erlaubt. 
  • Es sind folgende Verfahren möglich:

    - Totalverzicht bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur

    - Bandbehandlung ab Saat der beitragsberechtigten Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur

    - Bei Zuckerrüben ist auch eine Flächenbehandlung ab Saat bis zum 4-Blatt Stadium möglich, anschliessend sind bis zur Ernte keine Herbizide mehr erlaubt (auch keine Bandbehandlung)
  • Grundsätzlich müssen alle Flächen einer angemeldeten Hauptkultur teilnehmen,
  • Bei Spezialkulturen der offenen Ackerfläche können einzelne oder mehrere Flächen teilnehmen.

Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.

Der Beitrag beträgt pro Hektare und Jahr:

  • Für Spezialkulturen der offenen Ackerfläche, ohne Tabak und ohne Wurzel der Treibzichorie: 1000 Fr.
  • Für Raps, Kartoffeln und Freiland-Konservengemüse: 600 Fr.
  • Für Hauptkulturen der übrigen offenen Ackerfläche: 250 Fr.

Letzte Änderung 26.09.2022

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