Die Erarbeitung und Umsetzung eines PRE erfolgt in mehreren Phasen. Ausgehend von einer Projektskizze werden die Ziele und Massnahmen des Projekts im Laufe der Vorabklärung (VA) näher beschrieben und in der Grundlagenetappe (GLE) verfeinert (vgl. Abbildung). Für die Erstellung der Planungsdokumente in den einzelnen Phasen stehen auf der BLW-Webseite entsprechende Arbeitsvorlagen zur Verfügung.
Phasen im Prozess
Damit die Vorabklärung einer Projektidee unterstützt werden kann, muss als erster Schritt eine Projektskizze bei der Koordinationsplattform für innovative Projekte (KIP) eingereicht werden. Die KIP evaluiert eingereichte Skizzen viermal im Jahr und entscheidet, ob und mit welchem Instrument des Bundes die Idee am besten gefördert werden kann.
Das Ziel der Vorabklärungsphase ist die Konkretisierung der Projektidee. Das Vorabklärungsdossier (VAD) umfasst einen Projektbeschrieb des Gesamtprojekts und der einzelnen Teilprojekte (TP) sowie eine erste Finanzplanung der TP.
Auf Basis des Vorabklärungsdossiers beurteilt das BLW, ob das Projekt genügend Potential für die Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft aufweist und ob durch das Projekt die regionale Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Der Bund unterstützt die Vorabklärung, durch die Finanzierung von 50% der Planungskosten bzw. max. 20’000 CHF. Die Projektträgerschaft kann für diesen partizipativen Prozess von der Unterstützung eines externen Coachs profitieren.
Bei einer positiven Beurteilung des Vorabklärungsdossiers durch das BLW, kann die Trägerschaft die Finanzierung der Grundlagenetappe beim Kanton beantragen. Das Ziel dieser Phase ist die Konkretisierung und Detailplanung der Projektideen aus der Vorabklärung. Auch für diesen gemeinschaftlichen Planungsprozess können externe Expertenleistungen (z.B. Coach, Architekt, Marktstudien etc.) budgetiert werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Finanzierung der Restkosten (Gesamtkosten abzüglich Bundes- und Kantonsbeiträge) keine Eigenleistungen geltend gemacht werden können. Ab dieser Projektphase ist der zuständige Kanton erster Ansprechpartner für die Trägerschaft.
Basierend auf der positiven Beurteilung des Grundlagendossiers durch Kanton und Bund, äussert sich das BLW in einem Vorbescheid zu einer möglichen finanziellen Unterstützung der Umsetzung des PRE. Der Vorbescheid erwähnt allfällige Auflagen damit die geplanten Investitionen nach den rechtlichen Vorgaben finanziell unterstützt werden können. Somit ist der Vorbescheid die Grundlage für die Genehmigung auf Kantonsebene.
Die Bedingungen und Anforderungen an die Umsetzung des PRE sowie die finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton werden in einer Vereinbarung zwischen dem BLW, dem Kanton und der Trägerschaft geregelt. Die Unterstützung beschränkt sich ausschliesslich auf die vereinbarte Umsetzungsdauer des Projektes (i.d.R. 6 Jahre). Neue Teilprojekte, die für das Gesamtprojekt einen Mehrwert bringen und ins Gesamtkonzept eingebunden sind, können noch während Umsetzung ins Projekt aufgenommen werden. Die Unterstützung erfolgt zu einem reduzierten Beitragssatz.
Nach dem Abschluss des PRE muss das Projekt wirtschaftlich selbsttragend funktionieren. Der Bund möchte über die Weiterentwicklung der Projekte nach Projektabschluss informiert bleiben. Daher sollen die Trägerschaften 3 bzw. 6 Jahre nach Abschluss der Umsetzung weiter über die Entwicklung von Schlüsselindikatoren berichten.
Publikationen
Arbeitsvorlagen
Vorlagen Gesamtprojektdauer
Vorlagen Vorabklärung
Vorlagen Antrag Grundlagenetappe
Vorlagen Grundlagenetappe
Vorlagen Umsetzung-Reporting
Letzte Änderung 07.03.2024
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Agrarökonomie, Soziales und Regionalentwicklung
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