Unwetterschäden entstehen durch Naturereignisse (Gewitter, Dauerregenfälle, Wind, Lawinen etc.). Bei diesen Ereignissen ist oftmals eine unverzügliche Wiederherstellung notwendig. Diese Massnahmen erfordern den Einsatz von Baumaschinen und schwerem Gerät.
Bevor definitive Wiederaufbauarbeiten in Angriff genommen werden, gilt es die Schadenursache zu eruieren und die Gelegenheit zu nutzen, eine nachhaltigere Lösung zu finden. Ein vorzeitiger Baubeginn von Wiederherstellungsarbeiten ist in Notlagen möglich, um die Grundbedürfnisse sicherzustellen und weitere Schäden zu vermeiden. Wichtig ist die rasche Kontaktaufnahme zum kantonalen Amt für Landwirtschaft!
«fondssuisse» kann für nicht versicherbare Elementarschäden ebenfalls Beiträge leisten. Die zuständige kantonale Behörde stellt die Koordination zwischen den Gemeinden, den Privaten und «fondssuisse» sicher.
Unwetterschäden an Hofzufahrt
Unwetterschäden an Bewässerungsanlage
Unwetterschäden an Bergstrasse
- Wiederherstellung, Hangsanierung mit Hilfe eines Holzkastens
Letzte Änderung 17.03.2021