Branchenorganisationen - Selbsthilfemassnahmen
Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind für die Qualitäts- und Absatzförderung ihrer Produkte selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz wird als Selbsthilfe bezeichnet. Die Selbsthilfemassnahmen können in bestimmten Fällen auf Nichtmitglieder der Organisationen ausgedehnt werden. Darüber entscheidet der Bundesrat.
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