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Veröffentlicht am 18. März 2025

Das Ressourcenprogramm Landwirtschaft

Der Bund fördert innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Er vergibt im Rahmen des Ressourcenprogramms Beiträge an regionale oder branchenspezifische Projekte. Die Wirkbereiche umfassen die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität. Zudem fördert der Bund den optimierten Einsatz von Produktionsmitteln wie Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Dünger, Futtermittel oder Energie.

Das Ressourcenprogramm Landwirtschaft fördert innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.

Das Ressourcenprogramm erklärt

Das Ressourcenprogramm ist ein Innovationsprogramm der Landwirtschaft. Es basiert auf den zwei Artikeln 77a und 77b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1). Der Bund unterstützt die Ressourcenprojekte mit Finanzhilfen. Im Vordergrund steht die Umsetzung von technischen, organisatorischen und strukturellen Neuerungen. Diese müssen nachweislich wirksam sein. Deren Erprobung in einer Region oder Branche soll einen Erkenntnisgewinn über ein Ressourcenprojekt hinaus haben. Ein Ressourcenprojekt testet die Neuerungen in einer sechsjährigen Umsetzungsphase. Danach überprüft es noch weitere zwei Jahre die Beibehaltung der Wirkung.

Unterstützt werden Neuerungen, zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist. Die Neuerungen zielen darauf ab, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit zu erreichen. Nach Ablauf der Anschubfinanzierung über das Ressourcenprogramm soll die erzielte Wirkung mindestens beibehalten werden.

Die ökologische Verbesserung soll nicht durch eine Reduktion der inländischen Produktion erreicht werden. Vielmehr geht es um die Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz.

Ein Ressourcenprojekt erklärt

Erarbeitung und Eingabe eines Projektgesuchs

Die Erarbeitung eines Gesuchs erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe erarbeitet die Trägerschaft eine Projektskizze. Nach einer positiven Beurteilung der Projektskizze durch das BLW erarbeitet die Trägerschaft in der zweiten Stufe das Projektgesuch. Entlang des Prozesses steht jeder Trägerschaft die Beratungsstelle zur Verfügung. Wir empfehlen, möglichst früh in der Projekterarbeitung mit der Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Die Leistungen der Beratungsstelle sind bis zu einem bestimmten Umfang für die Trägerschaft kostenlos. Kapitel 5 und Anhang 1 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm enthalten ausführliche Informationen zum Prozess.

Kontakt Beratungsstelle Ressourcenprogramm:

Agridea

Markus Spuhler

Telefon: +41 52 354 97 93

E-Mail: markus.spuhler@agridea.ch

Stufe 1: Projektskizze

Stufe 2: Projektgesuch

Projektübersicht

Eine Auflistung aller seit 2017 gestarteten Ressourcenprojekten finden Sie auf der Seite Projektübersicht Ressourcenprogramm. In den Projektdokumentationen finden Sie alle relevanten Informationen zu den einzelnen Projekten.

Weiterführende Informationen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern