Der Bund fördert im Rahmen der verfügbaren Kredite die Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die Zielbereiche sind die für die Landwirtschaft relevanten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Biodiversität oder Energie. Mit dem Programm ebenfalls gefördert werden Optimierungen beim nachhaltigen Einsatz von Produktionsmitteln wie beispielsweise Pflanzenschutz- oder Tierarzneimittel, Dünger, Futtermittel oder Energie.
Das Ressourcenprogramm ist ein Innovationsprogramm der Landwirtschaft. Im Vordergrund steht die Unterstützung von technischen, organisatorischen und strukturellen Neuerungen, die nachweislich wirksam sind und deren Erprobung in einer Region oder Branche einen Erkenntnisgewinn über die Projektregion respektive -branche hinaus hat.
Unterstützt werden organisatorische, strukturelle und technische Neuerungen, zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist. Nach Ablauf dieser Anschubfinanzierung soll die Wirkung in Bezug auf die erreichte Verbesserung der Nachhaltigkeit mindestens beibehalten werden.
Die ökologische Verbesserung soll nicht durch die Reduktion der inländischen Produktion sondern durch eine Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz erreicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
Detailinformationen: Erläuterungen Ressourcenprogramm
Ein Wirkungsziel, welches die im Projektgebiet zu erreichende Wirkung beschreibt und ein Lernziel, dessen Erreichung einen Wissensgewinn über das Projekt und die Region hinaus generiert. Ressourcenprojekte müssen also einerseits direkt im Projektgebiet und während der Projektdauer Wirkung entfalten, d.h. zu quantifizierbaren Verbesserungen führen, andererseits sollen sie einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der im Projekt umgesetzten Neuerungen erzielen. Eine Multiplikation bestehender Ressourcenprojekte in verschie-denen Regionen ist deshalb nicht möglich.
Die Realisierung eines Ressourcenprojekts erfordert eine Trägerschaft in Form einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Trägerschaft trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt während der sechs Projektjahre. Die Landwirtschaft muss in der Trägerschaft angemessen vertreten sein.
Ressourcenprojekte werden in einer definierten Projektregion oder in einer bestimmten Branche umgesetzt. Der Projektperimeter muss auf die Projektziele abgestimmt sein. Bei regionalen Projekten ist die räumliche Abgrenzung aufzuzeigen und zu begründen, bei branchenspezifischen Projekten sind die Teilnahmebedingungen zu definieren.
Als Massnahmen gelten alle zielgerichteten Tätigkeiten die zur Erreichung der Projektziele beitragen. Ein Ressourcenprojekt muss einem integralen Ansatz mit einem abgestimmten Mix von Massnahmen folgen. Als Massnahmen gelten nebst der direkten Unterstützung von Neuerungen in der Landwirtschaft auch Ausbildung und Beratung, Information, Wirkungsmonitoring, Umset-zungskontrolle und wissenschaftliche Begleitung.
Eine wissenschaftliche Begleitung ist obligatorischer Bestandteil eines jeden Ressourcenprojekts und dient der Erreichung des gesetzten Lernziels. Die Erarbeitung eines wissenschaftlichen Konzepts ist Teil der Gesuchserarbeitung. Die Wirkung der im Projekt umgesetzten Neuerungen wird mittels eines Wirkungsmonitorings überprüft.
Die Umsetzungskontrolle dient der Überprüfung der korrekten Umsetzung der getroffenen Massnahmen. Sie ist durch eine sachgemässe, in der Regel akkreditierte Kontrollstelle vorzunehmen.
Im Rahmen von Ressourcenprojekten übernimmt der Bund 50 – 80 % der Projektkosten. Die Trägerschaft sichert die Restfinanzierung am Projekt. Die Kosten für die Gesucherarbeitung sind nicht anrechenbar. Die Aufwände müssen im Projektgesuch hergeleitet und begründet werden. Doppelsubventionen sind in jedem Fall auszuschliessen.
Ressourcenprojekte stellen eine auf sechs Jahre befristete Anschubfinanzierung dar. Die Trägerschaft muss im Projektgesuch oder spätestens nach drei Projektjahren aufzeigen, wie die Wirkung der im Projekt getroffenen Neuerun-gen nach Projektende beibehalten werden kann.
Gesuchserarbeitung
Die Gesuchserarbeitung erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze erarbeitet und eingereicht. Nach einer positiven Beurteilung der Skizze durch das BLW wird in der zweiten Stufe das Projektgesuch erarbeitet und eingereicht. Entlang dem gesamten Prozess steht ab 2018 der Trägerschaft eine Beratungsstelle zur Verfügung. Es wird empfohlen, möglichst früh in der Projekterarbeitung mit der Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Die Leistungen der Beratungsstelle sind bis zu einem bestimmten Umfang für die Trägerschaften kostenlos. Detailliertere Angaben zum Prozess sind Kapitel 5 und Anhang 1 der
Erläuterungen zum Ressourcenprogramm zu entnehmen.
Kontakt Beratungsstelle Ressourcenprogramm:
Markus Spuhler
Agridea
Eschikon 28, 8315 Lindau
Tel. +41 52 354 97 93
markus.spuhler@agridea.ch
Inhalte und Aufbau der Projektskizze
Die Struktur und der Inhalt des Projektgesuchs sind in der Vorlage in Anhang 3 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm aufgeführt (siehe Dokumente und Vorlagen unten und bei Vorabklärungen für innovative Projekte). Diese sind zwingend einzuhalten. Die Trägerschaft muss bereits für die Erarbeitung der Projektskizze die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft suchen.
Einreichefrist
Die Projektskizze kann viermal jährlich zu den vorgegebenen Terminen schriftlich bei der Koordinationsplattform Innovative Projekte (KIP) eingereicht werden. Die Termine sind auf der Seite der Vorabklärungen für innovative Projekte.
Finanzhilfe für Vorabklärungen
Die Erarbeitung eines Gesuchs für ein Ressourcenprojekt kann im Rahmen einer Vorabklärung für innovative Projekte unterstützt werden.
Beurteilungsprozess
Die Skizze wird von drei Experten begutachtet und das BLW entscheidet unter Einbezug der Gutachten über eine Annahme (ggf. mit kleinen Anpassungen) oder eine Ablehnung (mit Begründung) der Skizze. Wird die Skizze abgelehnt, kann sie überarbeitet zu einem späteren Termin wieder eingereicht werden.
Inhalte und Aufbau Projektgesuch
Die Struktur und der Inhalt des Projektgesuchs sind in der Vorlage in Anhang 4 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm aufgeführt. Diese sind zwingend einzuhalten.
Einreichefrist
Das Gesuch kann jeweils bis zum 31. März bei der Koordinationsplattform Innovative Projekte (KIP) zur Bewilligung eingereicht werden. Die Kontaktangaben sind auf der Seite der Vorabklärungen für innovative Projekte.
Beurteilungsprozess
Das Gesuch wird von drei Experten begutachtet. Nach der Begutachtung stellt die Trägerschaft dem BLW und den Mitgliedern der Begleitgruppe des Ressourcenprogramms das Projekt vor. Im Anschluss besprechen sich das BLW und die Begleitgruppe unter Einbezug der Gutachten der Experten. Das BLW entscheidet über die Annahme (ggf. mit kleinen Anpassungen) oder eine Ablehnung (mit Begründung) des Projekts. Die Prüfung dauert ca. 6 bis 8 Wochen. Wird das Gesuch abgelehnt, ist eine Neueinreichung des Projekts auf der Basis derselben Projektskizze möglich.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 06.09.2023
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLWFachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
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- +41 58 462 04 39