Der Bund fördert innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Er vergibt im Rahmen des Ressourcenprogramms Beiträge an regionale oder branchenspezifische Projekte. Die Wirkbereiche umfassen die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität. Zudem fördert der Bund den optimierten Einsatz von Produktionsmitteln wie Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Dünger, Futtermittel oder Energie.
Das Ressourcenprogramm ist ein Innovationsprogramm der Landwirtschaft. Es basiert auf den zwei Artikeln 77a und 77b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1). Der Bund unterstützt die Ressourcenprojekte mit Finanzhilfen. Im Vordergrund steht die Umsetzung von technischen, organisatorischen und strukturellen Neuerungen. Diese müssen nachweislich wirksam sein. Deren Erprobung in einer Region oder Branche soll einen Erkenntnisgewinn über ein Ressourcenprojekt hinaus haben. Ein Ressourcenprojekt testet die Neuerungen in einer sechsjährigen Umsetzungsphase. Danach überprüft es noch weitere zwei Jahre die Beibehaltung der Wirkung.
Unterstützt werden Neuerungen, zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist. Die Neuerungen zielen darauf ab, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit zu erreichen. Nach Ablauf der Anschubfinanzierung über das Ressourcenprogramm soll die erzielte Wirkung mindestens beibehalten werden.
Die ökologische Verbesserung soll nicht durch eine Reduktion der inländischen Produktion erreicht werden. Vielmehr geht es um die Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz.
Ein Ressourcenprojekt erklärt
Jedes Ressourcenprojekt verfolgt zwei Arten von Zielen: Wirkungsziele und Lernziele.
Wirkungsziele beschreiben die Wirkung, die mit den umgesetzten Neuerungen im Projekt erreicht werden soll. Jedes Wirkungsziel muss quantifiziert und mithilfe des Wirkungsmonitorings überwacht werden.
Lernziele beschreiben den Wissensgewinn, der mit dem Projekt generiert wird. Sie ermöglichen es, die getesteten Neuerungen über das Projekt hinaus umzusetzen. Hierfür hat jedes Ressourcenprojekt eine wissenschaftliche Begleitung.
Jedes Ressourcenprojekt ist ein Pilotprojekt und einzigartig. Eine Multiplikation bestehender Ressourcenprojekte in weiteren Regionen ist nicht möglich.
Die Trägerschaft trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt während der acht Projektjahre. Die Landwirtschaft muss dabei in der Trägerschaft angemessen vertreten sein.
Ressourcenprojekte werden in einer definierten Projektregion oder in einer bestimmten Branche umgesetzt. Die Trägerschaft stimmt die Projektziele darauf ab. Bei regionalen Projekten muss sie die räumliche Abgrenzung aufzeigen und begründen. In branchenspezifischen Projekten sind die Teilnahmebedingungen zu definieren.
Ein Ressourcenprojekt muss einem integralen Ansatz mit einem abgestimmten Mix von Instrumenten folgen. Als Instrumente gelten neben der direkten Unterstützung von Neuerungen in der Landwirtschaft auch: Ausbildung und Beratung, Information und Kommunikation, Wirkungsmonitoring und wissenschaftliche Begleitung.
Die wissenschaftliche Begleitung ist ein obligatorischer Bestandteil jedes Ressourcenprojekts. Sie dient der Erreichung der gesetzten Lernziele. Die Erarbeitung eines wissenschaftlichen Konzepts ist Teil der Gesuchserarbeitung. Die Wirkung der im Projekt umgesetzten Neuerungen wird durch Wirkungsmonitoring überprüft.
Der Bund übernimmt in Ressourcenprojekten 50 % bis 80 % der Projektkosten. Die Höhe der Abgeltung ist abhängig von der Kostenkategorie. Die Trägerschaft sichert die Restfinanzierung am Projekt. Es sind nur Kosten ab Projektstart anrechenbar. Die Gesuchserarbeitung ist nicht Teil des Projekts. Die geschätzten Aufwände für das achtjährige Projekt müssen im Projektgesuch hergeleitet und begründet werden. Doppelsubventionen sind auszuschliessen.
Das BLW unterstützt die Erarbeitung eines Projektgesuchs finanziell mit bis zu 20'000.- Franken. Dies erfolgt im Rahmen der Vorabklärung für innovative Projekte.
Ressourcenprojekte erhalten eine Anschubfinanzierung, die auf sechs Jahre begrenzt ist. Nach Abschluss dieser sechsjährigen Umsetzungsphase werden bestimmte Aufwände zwei Jahre weiter unterstützt: das Wirkungsmonitoring, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Kommunikation und Information. Die Trägerschaft muss aufzeigen, wie die Wirkung der im Projekt getroffenen Neuerungen nach Projektende beibehalten werden kann. Sie stellt dies im Projektgesuch oder spätestens nach drei Projektjahren dar.
Erarbeitung und Eingabe eines Projektgesuchs
Die Erarbeitung eines Gesuchs erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe erarbeitet die Trägerschaft eine Projektskizze. Nach einer positiven Beurteilung der Projektskizze durch das BLW erarbeitet die Trägerschaft in der zweiten Stufe das Projektgesuch. Entlang des Prozesses steht jeder Trägerschaft die Beratungsstelle zur Verfügung. Wir empfehlen, möglichst früh in der Projekterarbeitung mit der Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Die Leistungen der Beratungsstelle sind bis zu einem bestimmten Umfang für die Trägerschaft kostenlos. Kapitel 5 und Anhang 1 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm enthalten ausführliche Informationen zum Prozess.
Die Vorlage im Anhang 3 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm gibt die Struktur und den Inhalt der Projektskizze vor. Die Erläuterungen befinden sich unter diesem Abschnitt oder bei den Vorabklärungen für innovative Projekte. Die Auflagen sind zwingend einzuhalten. Die Trägerschaft muss bereits für die Erarbeitung der Projektskizze die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft suchen.
Trägerschaften können Projektskizzen viermal jährlich zu den vorgegebenen Terminen bei der Koordinationsplattform für innovative Projekte einreichen. Die Termine für die Eingabe sind online einsehbar.
Das BLW unterstützt die Erarbeitung eines Projektgesuchs finanziell mit bis zu 20'000.- Franken. Dies erfolgt im Rahmen der Vorabklärung für innovative Projekte.
Drei Fachpersonen begutachten die Projektskizze. Das BLW entscheidet unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, ob die Projektskizze mit Auflagen angenommen oder abgelehnt wird. Wird die Projektskizze abgelehnt, so kann die Trägerschaft sie überarbeitet zu einem späteren Zeitpunkt wieder einreichen.
Stufe 2: Projektgesuch
Die Struktur und der Inhalt des Projektgesuchs sind in der Vorlage in Anhang 4 der Erläuterungen zum Ressourcenprogramm aufgeführt. Diese sind zwingend einzuhalten.
Das Projektgesuch kann jeweils bis zum 31. März bei der Koordinationsplattform für innovative Projekte eingereicht werden.
Die Projektskizze wird von drei Fachpersonen begutachtet. Nach dieser Stellungnahme stellt die Trägerschaft das Projekt dem BLW und den Mitgliedern der Begleitgruppe zum Ressourcenprogramm vor. Unter Einbezug der Gutachten der Fachpersonen gibt die Begleitgruppe eine Empfehlung zuhanden des BLW ab. Das BLW entscheidet über die Annahme mit Auflagen oder Ablehnung. Die Prüfung dauert normalerweise sechs bis acht Wochen. Wird das Projektgesuch abgelehnt, ist eine Neueinreichung auf der Basis der bereits bewilligten Projektskizze möglich.
In der Begleitgruppe zum Ressourcenprogramm sind die folgenden Institutionen vertreten:
AGRIDEA
Agroscope
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS)
Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU)
Schweizer Bauernverband
Schweizerische Vogelwarte Sempach
Projektübersicht
Eine Auflistung aller seit 2017 gestarteten Ressourcenprojekten finden Sie auf der Seite Projektübersicht Ressourcenprogramm. In den Projektdokumentationen finden Sie alle relevanten Informationen zu den einzelnen Projekten.