Tiefkühlgemüse

Bilderserie Tiefkühlgemüse

Was braucht es?

Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren. Wenn Sie die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif eingeben, erfahren Sie, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB zum Import des Produktes benötigen.

Wie ist die Einfuhr von tiefgekühltem Gemüse geregelt?

Für die Einfuhr von tiefgekühlten Gemüsen mit den Tarifnummern 0710 benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB. Die
gängigsten Gemüsesorten von dieser Tarifnummer sind: Erbsen, Karotten, Spinat, Broccoli, und Gemüsemischungen. Mit einer GEB können Sie jedoch noch nicht zum günstigen Zollansatz (Kontingentszollansatz, KZA) importieren. Dafür benötigen
Sie einen Anteil am Zollkontingent. Wer keinen Anteil hat, muss die Ware zum Ausserkontingentszollansatz AKZA verzollen.

Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?

Pro Jahr werden 4950 Tonnen freigegeben. Die Zollkontingentsanteile werden wie folgt verteilt:

  • 35 Prozent aufgrund der Importe während den drei Vorjahren
  • 65 Prozent aufgrund der Inlandleistungen während den drei Vorjahren
  • 10 Tonnen werden unter den Neueinsteiger verteilt

Wenn sie in den drei Jahren vor dem 30. September des Vorjahres weder Tiefkühlgemüse importiert haben noch eine Inlandleistung geltend machen konnten, erhalten sie keine Anteile. 

eKontingente ist die Web-Applikation des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für elektronische Eingaben zu Zollkontingenten.

Meldungen über Inlandleistungen dürfen nur über eKontigente übermittelt werden.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/tiefkuehlgemuese.html