Gemäss Artikel 140 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) kann der Bund die Pflanzenzüchtung im Sinne einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft mit Finanzhilfen fördern. Ein Förderprogramm wurde im Jahr 2020 auf der Grundlage der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 eingerichtet.
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt den zweiten Projektaufruf zur Züchtung ökologisch und qualitativ hochwertiger Nutzpflanzensorten sowie deren Prüfung und Beschreibung in Anbauversuchen durch. Neu ist ab 2025 eine Abfolge von Projektaufrufen vorgesehen, damit die Förderung laufend auf aktuelle agrarpolitische Zielsetzungen ausgerichtet werden kann und zusätzliche Fördermittel gemäss der Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 miteinbezogen werden können. Dieser zweite Projektaufruf steht im Kontext der Klimastrategie für Landwirtschaft und Ernährung 2050 und der aktuellen agrarpolitischen Zielsetzungen.
Nach den Grundsätzen des Subventionsgesetzes hat das Bundesamt für Landwirtschaft eine Richtlinie zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung aufgestellt, die eine Prioritätenordnung und Kriterien für die Vergabe von Finanzhilfen an entsprechende Projekte beinhaltet.
Gesuche um Finanzhilfe für Projektvorschläge können entsprechend der Richtline und den untenstehenden Formularen bis zum Eingabetermin, den 15. März 2024 an das Bundesamt für Landwirtschaft gerichtet werden. Dies schliesst Anträge einer zeitlich begrenzten Verlängerung von Projekten aus dem Projektportfolio 2020-2024 ein.