Projektaufruf

Gemäss Artikel 140 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) kann der Bund die Pflanzenzüchtung im Sinne einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft fördern, indem er Pflanzenzüchtern und Einrichtungen, die Leistungen im öffentlichen Interesse der Schweiz erbringen, Finanzhilfen ausrichtet.

Auf der Grundlage der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 hat das Bundesamt für Landwirtschaft im Jahr 2020 einen Projektaufruf zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung in der Schweiz durchgeführt. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgte nach einer Richtlinie, die eine Prioritätenordnung und Kriterien für die Vergabe von Finanzhilfen an entsprechende Projekte beinhaltet.

Die mit Finanzhilfen und zu grossen Teilen mit den Kompetenzen der landwirtschaftlichen Eidg. Forschungsanstalt Agroscope geförderten Projekte werden in der Förderperiode 2020 – 2024 vom BLW fachlich begleitet.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.03.2022

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