Einfuhr von Tiefkühlgemüse
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur Einfuhr von Tiefkühlgemüse. Was dazu benötigt wird und wie die Anteile am Kontingent verteilt werden.

Was wird für die Einfuhr benötigt ?
Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Kennen Sie diese nicht, hilft Ihnen der elektronische Zolltarif Tares (BAZG) bei der Suche. Elektronischer Zolltarif Tares (BAZG)
Der elektronische Zolltarif Tares zeigt Ihnen an, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) für das zu importierende Produkt benötigen.
Zolltarifauskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Zolltarifauskünfte (BAZG).
Wie ist die Einfuhr von tiefgekühltem Gemüse geregelt?
Für die Einfuhr von tiefgekühlten Gemüsen mit den Tarifnummern 0710 benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB). Die gängigsten Gemüsesorten von dieser Tarifnummer sind: Erbsen, Karotten, Spinat, Broccoli, und Gemüsemischungen.
Mit einer GEB können Sie jedoch noch nicht zum günstigen Zollansatz (Kontingentszollansatz, KZA) importieren. Dafür benötigen Sie einen Anteil am Zollkontingent. Im folgenden Abschnitt erklären wir, wie die Anteile vergeben werden. Haben Sie keinen Anteil, wird die Ware zum (Ausserkontingentszollansatz, AKZA) verzollt.
Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?
Pro Jahr werden 4950 Tonnen freigegeben. Die Zollkontingentsanteile werden durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wie folgt verteilt:
- 35 Prozent aufgrund der Importe der vergangenen drei Jahre
- 65 Prozent aufgrund der Inlandleistungen der vergangenen drei Jahre
- 10 Tonnen werden unter den Neueinsteiger verteilt
Sie erhalten keine Anteile am Zollkontingent, wenn sie in den vorangehenden drei Jahren des 30. Septembers weder Tiefkühlgemüse importiert haben, noch eine Inlandleistung geltend machen.
Die Meldung der Inlandleistung erfolgt in eKontingente.
Betriebe die im vergangenen Halbjahr eine GEB für die Einfuhr von Tiefkühlgemüse beantragt und erhalten haben, sogenannte Neueinsteiger, erhalten einen Kontingentsanteil in Form einer Mindestmenge von 300 kg zugeteilt. Diese Menge ist gültig für Einfuhren bis Ende Jahr.
Weiterführende Informationen
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Weitere Themen

Generaleinfuhrbewilligung GEB
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Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zu den Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten.

Einfuhr von frischem Obst und Gemüse
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einfuhr von frischem Obst und Gemüse, zur Verteilung der Anteile an den Zollkontingenten sowie zur Regelung und Publikation der Mengenfreigaben, die ein- bis zweimal wöchentlich erfolgen.