Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 19. Dezember 2024

Pachtrecht

Das landwirtschaftliche Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen Eigentümerschaft sowie Pächterinnen und Pächter als Bewirtschaftende eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks.

Schweizer Bauernhof mit Kühen auf Weide

Rechtliche Grundlagen und Vollzug

Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) enthält Bestimmungen zur Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke. Das Gesetz trägt den speziellen Bedürfnissen einer nachhaltigen, landwirtschaftlichen Nutzung Rechnung.

Für den korrekten Vollzug des landwirtschaftlichen Pachtgesetzes sind die Kantone zuständig.

Geltungsbereich Pachtrecht

Das Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht gilt für die Pacht und ähnliche Rechtsgeschäfte, welche das gleiche bezwecken wie die Pacht für:

  • Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung mit einer Grösse von über 25 Aren bzw. über 15 Aren bei Rebgrundstücken Für die Pacht von ganzen landwirtschaftliche Gewerben (Art. 7 BGBB) inkl. deren nichtlandwirtschaftliche Nebengewerbe.
  • Soweit das LPG nicht anwendbar ist oder keine besonderen Vorschriften enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Soweit das LPG nicht anwendbar ist oder keine besonderen Vorschriften enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Häufige Fragen

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir haben die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt, um Ihnen schnell weiterhelfen zu können.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kartoffelfeld

9. April 2025

Bodenrecht

Das bäuerliche Bodenrecht bestimmt über landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe. Es stellt privatrechtliche Regeln für die familieninterne Betriebsübergabe, die Auflösung von gemeinschaftlichem Eigentum und die Gewinnbeteiligung beim Verkauf auf.