Pachtrecht
Das landwirtschaftliche Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen Eigentümerschaft sowie Pächterinnen und Pächter als Bewirtschaftende eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks.

Rechtliche Grundlagen und Vollzug
Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) enthält Bestimmungen zur Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke. Das Gesetz trägt den speziellen Bedürfnissen einer nachhaltigen, landwirtschaftlichen Nutzung Rechnung.
Für den korrekten Vollzug des landwirtschaftlichen Pachtgesetzes sind die Kantone zuständig.
Geltungsbereich Pachtrecht
Das Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht gilt für die Pacht und ähnliche Rechtsgeschäfte, welche das gleiche bezwecken wie die Pacht für:
- Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung mit einer Grösse von über 25 Aren bzw. über 15 Aren bei Rebgrundstücken Für die Pacht von ganzen landwirtschaftliche Gewerben (Art. 7 BGBB) inkl. deren nichtlandwirtschaftliche Nebengewerbe.
- Soweit das LPG nicht anwendbar ist oder keine besonderen Vorschriften enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
Soweit das LPG nicht anwendbar ist oder keine besonderen Vorschriften enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
Häufige Fragen
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir haben die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt, um Ihnen schnell weiterhelfen zu können.
Weiterführende Informationen
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Weitere Themen

Bodenrecht
Das bäuerliche Bodenrecht bestimmt über landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe. Es stellt privatrechtliche Regeln für die familieninterne Betriebsübergabe, die Auflösung von gemeinschaftlichem Eigentum und die Gewinnbeteiligung beim Verkauf auf.