Schadorganismen erkennen
Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können erhebliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden verursachen, die unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, Verdachtsfälle rasch zu erkennen und wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Kontrollblätter für zugelassene Betriebe
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) stellt zugelassenen Betrieben Kontrollblätter zur Verfügung. Diese unterstützen bei der Erkennung gesetzlich geregelter Schadorganismen, der Einschätzung von Schadbildern und dem richtigen Vorgehen im Verdachtsfall. Ziel ist es, eine schnelle Reaktion zu ermöglichen und die Ausbreitung von Schadorganismen wirksam zu verhindern.

Die Kontrollblätter zur Erkennung von Schadorganismen sind nach betroffenen Kulturgruppen gegliedert. Der Typ des jeweiligen Schadorganismus ist durch ein Symbol gekennzeichnet. Bei den Schadorganismen wird zwischen Quarantäneorganismen und geregelten Nicht-Quarantäneorganismen unterschieden.

Die folgenden Seiten enthalten die jeweils relevanten Kontrollblätter pro Kulturgruppe.
- Kontrollblätter für Krautige Zierpflanzen
- Kontrollblätter für Verholzte Zierpflanzen (inkl. Palmen)
- Kontrollblätter für Obstbäume
- Kontrollblätter für Waldbäume
- Kontrollblätter für Ackerkulturen und Gemüse
- Kontrollblätter für Rebpflanzen
Aktuell gibt es noch nicht für alle geregelten Schadorganismen ein Kontrollblatt. Für einige Schadorganismen sind Merkblätter von Agroscope und von der Eidg. Forschungsanstalt WSL erhältlich, die ebenfalls wertvolle Informationen zu den Schadorganismen und deren Schadbilder enthalten. In diesen Fällen wurde der Link zu diesen Merkblättern in die Liste aufgenommen.
Checkliste für Eigenkontrollen
Zusätzlich zu den Kontrollblättern empfiehlt der EPSD die Verwendung einer allgemeinen Checkliste zur Durchführung der pflanzengesundheitlichen Eigenkontrollen. Diese enthält Hinweise zu Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. Sie eignet sich auch für Kulturen, für die derzeit kein spezifisches Kontrollblatt vorliegt.
Auswahl geregelter Schadorganismen
Eine Auswahl geregelter Schadorganismen, die für anmeldepflichtige Pflanzen relevant sind, steht als Übersichtsdokument zur Verfügung. Das Dokument ergänzt die Kontrollblätter und verweist direkt auf weiterführende Informationen in der EPPO Global Database zu den jeweiligen Schadorganismen.
Pflichten der zugelassenen Betriebe
Betriebe, die zur Ausstellung von Pflanzenpässen zugelassen sind, unterliegen bestimmten gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen Kenntnisse über gefährliche Schadorganismen, deren Symptome sowie Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung (Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 2018).
Detaillierte Informationen zu den Pflichten zugelassener Betriebe und zum Pflanzenpass-System sind im entsprechenden Handbuch enthalten.
Meldepflicht und Kontakt im Verdachtsfall
Zugelassene Betriebe, die einen Befall vermuten, müssen so rasch wie möglich den EPSD (phyto@blw.admin.ch) kontaktieren. Betriebe, welche nicht für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, sowie Privatpersonen müssen sich im Verdachtsfall bei dem zuständigen kantonalen Dienst melden.
Weitere Informationen zur Meldepflicht
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Schädlinge und Krankheiten
Pflanzenkrankheiten und -schädlinge bedrohen Landwirtschaft und Wald. Das Auftreten von Quarantäneorganismen unterliegt daher der Melde- und Bekämpfungspflicht.

Pflanzenpass-System
Das Pflanzenpass-System der Schweiz und der EU schützt Pflanzen vor besonders gefährlichen Schädlingen und Krankheiten und sorgt für sicheren Handel.

Zugelassene Betriebe
Informationen für Betriebe, die Pflanzenpässe ausstellen und eine Zulassung vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) haben.
Kontakt bei Fragen
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern