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Veröffentlicht am 7. Mai 2025

Schadorganismen erkennen

Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können erhebliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden verursachen, die unsere Lebensqualität beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, Verdachtsfälle rasch zu erkennen und wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Ältere Frau untersucht Blumen und benutzt ein Tablet, während sie in einem Gewächshaus arbeitet

Kontrollblätter für zugelassene Betriebe

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) stellt zugelassenen Betrieben Kontrollblätter zur Verfügung. Diese unterstützen bei der Erkennung gesetzlich geregelter Schadorganismen, der Einschätzung von Schadbildern und dem richtigen Vorgehen im Verdachtsfall. Ziel ist es, eine schnelle Reaktion zu ermöglichen und die Ausbreitung von Schadorganismen wirksam zu verhindern.

Bild vom Japankäfer und dem Asiatischen Laubholzbockkäfer und ihre Schadsymptome

Die Kontrollblätter zur Erkennung von Schadorganismen sind nach betroffenen Kulturgruppen gegliedert. Der Typ des jeweiligen Schadorganismus ist durch ein Symbol gekennzeichnet. Bei den Schadorganismen wird zwischen Quarantäneorganismen und geregelten Nicht-Quarantäneorganismen unterschieden.

Übersicht der 5 der Quarantäneorganismen und der geregelten nicht-Quarantäneorganismen

Die folgenden Seiten enthalten die jeweils relevanten Kontrollblätter pro Kulturgruppe.

Aktuell gibt es noch nicht für alle geregelten Schadorganismen ein Kontrollblatt. Für einige Schadorganismen sind Merkblätter von Agroscope und von der Eidg. Forschungsanstalt WSL erhältlich, die ebenfalls wertvolle Informationen zu den Schadorganismen und deren Schadbilder enthalten. In diesen Fällen wurde der Link zu diesen Merkblättern in die Liste aufgenommen.

Checkliste für Eigenkontrollen

Zusätzlich zu den Kontrollblättern empfiehlt der EPSD die Verwendung einer allgemeinen Checkliste zur Durchführung der pflanzengesundheitlichen Eigenkontrollen. Diese enthält Hinweise zu Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. Sie eignet sich auch für Kulturen, für die derzeit kein spezifisches Kontrollblatt vorliegt.

Auswahl geregelter Schadorganismen

Eine Auswahl geregelter Schadorganismen, die für anmeldepflichtige Pflanzen relevant sind, steht als Übersichtsdokument zur Verfügung. Das Dokument ergänzt die Kontrollblätter und verweist direkt auf weiterführende Informationen in der EPPO Global Database zu den jeweiligen Schadorganismen.

Pflichten der zugelassenen Betriebe

Betriebe, die zur Ausstellung von Pflanzenpässen zugelassen sind, unterliegen bestimmten gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen Kenntnisse über gefährliche Schadorganismen, deren Symptome sowie Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung (Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 2018).

Detaillierte Informationen zu den Pflichten zugelassener Betriebe und zum Pflanzenpass-System sind im entsprechenden Handbuch enthalten.

Meldepflicht und Kontakt im Verdachtsfall

Zugelassene Betriebe, die einen Befall vermuten, müssen so rasch wie möglich den EPSD (phyto@blw.admin.ch) kontaktieren. Betriebe, welche nicht für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, sowie Privatpersonen müssen sich im Verdachtsfall bei dem zuständigen kantonalen Dienst melden.

Weitere Informationen zur Meldepflicht

Weiterführende Informationen

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Zugelassene Betriebe

Informationen für Betriebe, die Pflanzenpässe ausstellen und eine Zulassung vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) haben.

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern