Zugelassene Betriebe
Betriebe, die Pflanzenpässe ausstellen müssen, brauchen eine entsprechende Zulassung vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD). Zugelassene Betriebe werden regelmässig auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kontrolliert. Produzieren sie pflanzenpasspflichtige Waren, melden sie jährlich die Produktionsparzellen, Produktionseinheiten und die dort produzierten Waren in der IT-Anwendung CePa.

Zulassungsvoraussetzungen
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) erteilt auf Antrag eine Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen. Dafür muss der Betrieb nachweisen, dass er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Er kann seine Waren auf relevante Schadorganismen untersuchen. Dazu gehören Quarantäneorganismen, Schutzgebiet-Quarantäneorganismen und geregelte Nicht-Quarantäneorganismen.
- Der Betrieb besitzt die notwendigen Kenntnisse, um Anzeichen und Symptome dieser Schadorganismen zu erkennen (zum Beispiel anhand der Kontrollblätter für Schadorganismen). Zudem kennt er die Massnahmen zur Verhinderung ihrer Ausbreitung und ihres Auftretens. Die Form des Nachweises dieser Kenntnisse (z.B. durch eine Prüfung oder einen Kurs) wird vom EPSD zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
- Der Betrieb verfügt über Systeme und Verfahren, die die Rückverfolgbarkeit der Waren sicherstellen.
Zulassung beantragen oder aufheben
Die Zulassung zum Ausstellen von Pflanzenpässen, sowie deren Aufhebung kann mittels jeweiligem Formular beantragt werden.
IT-Anwendung CePa
CePa, die seit 2020 genutzte IT-Anwendung, dient der digitalen Abwicklung und Kommunikation im Pflanzenpass-System. Sie wird auch für die amtliche Zertifizierung von Vermehrungsmaterial verwendet. Der Name «CePa» steht für «Certification et Passeport». Über diese Anwendung werden unter anderem Zulassungen und die jährliche Produktionsanmeldung für die amtlichen Kontrollen verwaltet.
Weitere Informationen und Anleitungen zur IT-Anwendung CePa.
Betriebskontrollen

Es gibt zwei Arten von Kontrollen:
Administrative und Phytosanitäre Kontrollen (Produktionskontrolle)
Kontrollorganisation Veriplant AG

Am Prozess für die Durchführung der Betriebskontrollen hat sich für die Betriebe nichts geändert. Die entsprechenden Kontakte bei Fragen und Anliegen, sind auf der folgenden Übersicht ersichtlich.
Pflichten zugelassener Betriebe
Betriebe, die für die Ausstellung von Pflanzenpässen zugelassen sind, müssen bestimmte Pflichten erfüllen. Das Handbuch zum Pflanzenpass-System bietet eine vollständige Übersicht dieser Pflichten.
Kontrollblätter zum Erkennen von gefährlichen Schadorganismen
Zu diesen Verpflichtungen gehören auch Kenntnisse über gefährliche Schadorganismen, deren Symptome und die Verhinderung ihrer Ausbreitung (Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 2018).
Der EPSD stellt zugelassenen Betrieben Kontrollblätter zur Verfügung. Diese informieren über die Erkennung der gesetzlich geregelten Schadorganismen und ihre Schadbilder. Sie erläutern ausserdem den richtigen Umgang bei Befall. Betriebe können so ihr Wissen eigenständig erweitern. Bei einem möglichen Befall können sie schnell handeln, um negative Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu minimieren oder zu verhindern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Kontrollorganisation Veriplant AG
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Kontakt bei Fragen
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern