Sortenschutz
Der Sortenschutz ist ein Geschwister der Patente und Marken aus der Familie des Geistigen Eigentums. Er regelt den gewerblichen Schutz von Pflanzenzüchtungen.

Sortenschutzrecht
Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen. Das Sortenschutzrecht ist Privatrecht und zeitlich limitiert. Es wird im Allgemeinen bis zu 25 Jahren gewährt, für bestimmte Taxa bis zu 35 Jahren.
Büro für Sortenschutz
Wer für eine Sorte den Sortenschutz erhalten will, muss bei der entsprechenden Behörde ein Gesuch stellen. In der Schweiz ist das Büro für Sortenschutz im Bundesamt für Landwirtschaft für die Erteilung des Sortenschutzes zuständig. Wenn die Unterlagen und Prüfungsberichte in Ordnung sind, erteilt es den Sortenschutztitel. Dieser hat Gültigkeit für das Hoheitsgebiet der Schweiz.
Technische Sortenprüfung
Ist für eine Sorte in einer anderen UPOV-Vertragspartei bereits ein Prüfbericht erstellt worden oder pendent, übernimmt ihn die Schweiz.
Sortenschutz erteilen
Sortenschutz wird erteilt wenn die technische Sortenprüfung bestanden ist und keine Hinderungsgründe zur Neuheit oder der Sortenbezeichnung vorliegen. Der Sortenschutz wird durch Eintrag ins Sortenschutzregister erteilt, sobald die Verfügung rechtskräftig ist.
Sortenschutzregister
Alle aktuell geschützten Sorten sind im Sortenschutzregister aufgeführt.
Amtliche Publikationen Sortenschutz
Im Sortenschutzblatt plant.var veröffentlicht das Büro für Sortenschutz alle zwei Monate Neuanmeldungen und Änderungen im Sortenschutzregister. Es enthält auch die Sortenbezeichnungen für den nationalen Sortenkatalog.
Dritte können Einwände innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung beim Büro für Sortenschutz erheben.
plant.var - Swiss Plant Variety Rights Journal
Internationales
Die Schweiz ist Mitglied des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV).
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Einfuhr von Pflanzen
Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse wie Früchte, Samen, Schnittblumen oder Holz in die Schweiz importieren.

Sortenregistrierung und Nischensorten
Pflanzenvermehrungsmaterial wird in einem zweistufigen System geprüft und zugelassen: Sortenregistrierung und Anerkennung von Saat- und Pflanzgut.

Vielfalt der Nutzpflanzen
Die Vielfalt der Nutzpflanzen ist Teil der Biodiversität. Sie ist eine Grundlage für die Ernährungssicherheit. Der Bund engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Vielfalt.
Kontakt bei Fragen
Büro für Sortenschutz
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern