Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems.

Weiterführende Informationen
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- Direktzahlungsverordnung 2024 (PDF, 2 MB, 22.11.2023)mit Weisungen und Erläuterungen
Letzte Änderung 22.11.2023
Kontakt
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Schweiz
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