Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des neuen Direktzahlungssystems.

Weiterführende Informationen
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
2020
- Direktzahlungsverordnung 2020 (PDF, 2 MB, 25.10.2019)mit Weisungen und Erläuterungen
- Landwirtschaftliche Begriffsverordnung 2020 (PDF, 1020 kB, 25.10.2019)mit Weisungen und Erläuterungen
2019
- Direktzahlungsverordnung 2019 (PDF, 2 MB, 12.06.2019)mit Weisungen und Erläuterungen
- Landwirtschaftliche Begriffsverordnung 2019 (PDF, 1 MB, 23.11.2018)mit Weisungen und Erläuterungen
Letzte Änderung 25.10.2019
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLWSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz
- Tel.
- +41 58 464 33 81