Die durchschnittliche Nutzungsdauer in der Schweiz liegt deutlich über derjenigen in den Nachbarländern. Dennoch liegt sie unter dem Optimum.
Mit dem Beitrag soll eine längere Nutzungsdauer von Kühen gefördert werden. Eine lange Nutzungsdauer hat nämlich folgende Vorteile:
- Nutzung der Höchstleistung, welche Kühe erst in späteren Laktationen erreichen
- Die wirtschaftlichen und ökologischen Kosten für die Aufzucht werden über eine längere Nutzungsdauer verteilt
- Die Anzahl remontierter Tiere und damit verbundene Kosten werden reduziert
- Unerwünschte Milchrassekälber können durch Kälber mit grösseren Anteilen an Fleischrassengenetik ersetzt werden
Von diesem Beitrag profitieren Betriebe ab durchschnittlich drei Abkalbungen bei Milchkühen und vier Abkalbungen bei anderen Kühen. Der Durchschnitt wird anhand der Anzahl Abkalbungen der in den letzten drei Kalenderjahren geschlachteten oder verendeten Kühe des Betriebs berechnet. Massgebend sind die detaillierten Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung.
Beiträge | |
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Milchkühe ab durchschnittlich drei Abkalbungen | 10 Fr./GVE |
Milchkühe ab durchschnittlich sieben Abkalbungen | 100 Fr./GVE |
Andere Kühe ab durchschnittlich vier Abkalbungen | 10 Fr./GVE |
Andere Kühe ab durchschnittlich acht Abkalbungen | 100 Fr./GVE |
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 17.01.2024