Europäische Union (EU)

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Die Europäische Union (EU) ist mit Abstand die wichtigste Handelspartnerin der Schweizer Landwirtschaft. Im Jahr 2020 gingen 51 % der Schweizer Agrar- und Lebensmittelexporte im Wert von 5,0 von insgesamt 9,8 Mrd. CHF in die EU; 74 % der Agrareinfuhren im Wert von 9,4 von insgesamt 12,8 Mrd. CHF stammten aus der EU. Damit haben die Schweizer Agrarausfuhren in die EU gegenüber dem Jahr 2007 um rund 525 Mio. CHF (+12 %) zugenommen. Ein massgeblicher Teil dieser Zunahme ist dabei den landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten zuzuschreiben. Die Käse-Exporte in die EU sind zwischen 2007 und 2020 durchschnittlich um 1,9 % und deren monetärer Wert um 1,0 % pro Jahr gestiegen.

Der Handel mit der EU basiert auf einem engen Netzwerk von bilateralen Verträgen:

Seit 1972 existiert das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der EU. Es schafft eine Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse. Im Protokoll Nr. 2 des FHA wird auch der Handel mit verarbeiteten Agrarprodukten geregelt.

Seit 2002 ist das bilaterale Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft, welches den Handel mit Basisagrarprodukten regelt. Es wird damit keine Freihandelszone geschaffen, aber der gegenseitige Marktzutritt wird durch den Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen für bestimmte Produktsegmente verbessert.

Im November 2008 wurden Verhandlungen für ein umfassendes Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit aufgenommen.

 

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Letzte Änderung 05.01.2023

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Corinne Roux

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