Präferenzielle Handelsabkommen

Gewürze

Die Schweiz verfügt - neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU - gegenwärtig über ein Netz von 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der EFTA abgeschlossen, mit dem Vereinigten Königreich, Japan, China und den Färöer-Inseln bestehen jedoch rein bilaterale Abkommen.

Die älteren EFTA-Freihandelsabkommen mit Partnern im Raum Europa-Mittelmeer sowie die Abkommen mit Kanada und der Südafrikanischen Zollunion (SACU) beinhalten in erster Linie Bestimmungen über den Warenverkehr (insbesondere Abbau der Zölle und anderer Handelsbeschränkungen) sowie in der Regel über den Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum. Da die EFTA-Staaten keine gemeinsame Agrarpolitik haben, sind gegenseitige Konzessionen in separaten bilateralen Abkommen zwischen den EFTA-Ländern einerseits und dem jeweiligen Partner andererseits geregelt. Die neueren Abkommen sind umfassender und beinhalten neben dem Warenverkehr und dem geistigen Eigentum in der Regel auch Verpflichtungen zum Handel mit Dienstleistungen, für Investitionen, für das Öffentliche Beschaffungswesen und neuerdings auch zur Umwelt und zu Arbeitsstandards.

Alle Schweizer Konzessionen, die den Freihandelspartnern gewährt werden, sind mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar. Es handelt sich in Bezug auf unverarbeitete Agrarprodukte insbesondere um Zollreduktionen für nicht sensible Produkte (z.B. tropische Früchte) und für Importe innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente (z.B. Fleisch oder Früchte/Gemüse). Mit den Konzessionen innerhalb der WTO-Kontingente erhält der Handelspartner einen relativen Vorteil gegenüber anderen Exporteuren für aus Schweizer Sicht sensible Produkte -ohne dass aber die totale Importmenge zunimmt.

Bei verarbeiteten Agrarprodukten erhebt die Schweiz einen Importzoll, der sich aus einem sogenannten beweglichen Teilbetrag (entspricht der Kompensation des Schweizer Rohstoffpreishandicaps) und einem Industrieschutzelement zusammensetzt. Für Freihandelspartner wird üblicherweise das Industrieschutzelement aufgehoben.

Die Schweiz ihrerseits versucht in den Verhandlungen zu diesen Abkommen möglichst weitgehende Konzessionen für Agrarprodukte mit hohem Exportpotential zu erhalten. Bei den Basisagrarprodukten handelt es sich  vor allem um Milchprodukte inklusive Käse, Trockenfleisch, Wein sowie Heimtiernahrung bei den verarbeiteten Agrarprodukten um Getränke inklusive Kaffee, Schokolade, Biskuits und Zuckerwaren.

Zugang zu den verschiedenen Freihandelsabkommen, sowie Weblinks zu den relevanten Abkommenstexten und weiteren Informationen finden sich unter den Links unten.

Letzte Änderung 05.01.2023

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Fachbereich Internationale Handelsbeziehungen


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Kilian Widmer

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