Freihandelsabkommen Schweiz-Indonesien

Reisfelder Indonesien

Die Schweiz hat – zusammen mit den anderen EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen – am 16. Dezember 2018 ein umfassendes Freihandelsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement CEPA) mit Indonesien unterzeichnet. Weil erstmals gegen ein Freihandelsabkommen das Referendum ergriffen wurde, kam es am 7. März 2021 zu einer Volksabstimmung, bei der das Abkommen mit Indonesien mit 51,7% angenommen wurde.

Der Schweiz ist es mit Indonesien gelungen, noch vor ihrem Hauptkonkurrenten der EU ein Freihandelsabkommen abzuschliessen. Das Abkommen mit Indonesien sieht einen umfassenden Geltungsbereich vor. Es wird insbesondere den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Warenhandel (Industrie- und Agrarprodukte) und den Dienstleistungshandel verbessern. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit. 

Mit dem Abkommen wird auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse der gegenseitige Marktzutritt verbessert. Für ihre Exportinteressen im Agrarbereich erhält die Schweiz von Indonesien weitreichende Konzessionen. Für Käse und Milchprodukte, Babyfood, Energydrinks, Kaffee, Schokolade sowie Biscuits werden die Zölle mit unterschiedlichen Zollabbaufristen von bis zu zwölf Jahren vollständig abgebaut.

Die Konzessionen der Schweiz im Agrarbereich entsprechen grundsätzlich dem auch in anderen Freihandelsabkommen gewährten Niveau. Die Konzessionen sind mit der Agrarpolitik vereinbar und gefährden keine sensitiven Sektoren. Indonesien erhält insbesondere präferenzielle Behandlung für verschiedene Bohnensorten, getrocknete Gemüsemischungen, Bananen, verschiedenen gefrorene Früchte, verschiedene getrocknete Früchte und Früchtemischungen, verschiedene Gewürze, Reismehl und gewisse Frucht- und Gemüsezubereitungen. 

Im Mittelpunkt der Verhandlungen mit Indonesien und Auslöser des Referendums war das Hauptexportprodukts Indonesiens das Palmöl. Einerseits wurden Befürchtungen geäussert, dass zusätzlich importiertes Palmöl die heimischen Pflanzenöle verdrängen würde, andererseits wurden die umweltschädigenden Anbaumethoden zur Gewinnung von Palmöl stark kritisiert. 

Die Schweiz gewährt Indonesien für Palmöl nur moderate Zollrabatte von 20%-40% auf Fünf Kontingente mit einer Menge von insgesamt 10 000 Tonnen, die über fünf Jahre auf 12 500 Tonnen ansteigt. Die Zollkonzessionen für rohes Palmöl, das aufgrund seiner Eigenschaften einheimische Öle wie Raps- oder Sonnenblumenöl substituieren könnte, sind den Gegebenheiten der Schweizer Ölsaatenproduktion entsprechend ausgestaltet und betragen bloss 1250 Tonnen. Das Kontingent für
Palmkernöl beläuft sich auf 3750 Tonnen, während das für die Schweizer Landwirtschaft am wenigsten heikle Stearin das grösste Kontingent mit 7500 Tonnen aufweist. 

Der Schweiz ist es im CEPA gelungen erstmals in einem Freihandelsabkommen die Gewährung von Konzessionen an Nachhaltigkeitsbedingungen zu knüpfen. Es wurden 4 Nachhaltigkeitsstandards
definiert, welche als ausreichender Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele des CEPA akzeptiert werden:

  • Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) Identity Preserved (IP)
  • RSPO Segregated (SG)
  • International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) PLUS Segregated
  • Palm Oil Innovation Group (POIG) basierend auf RSPO IP/SG

Um zusätzlich die Rückverfolgbarkeit des Palmöls zu gewährleisten, hat die Schweiz in ihrer Konzessionsliste die Bedingung festgehalten, dass Palmöl nur in Tanks von nicht mehr als 22 Tonnen Fassungsvermögen präferentiell im Rahmen des CEPA eingeführt werden darf.

Letzte Änderung 15.08.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Internationale Handelsbeziehungen


Schwarzenburgstrasse 165

3003 Bern
Tel.
+41 58 467 68 50

Kilian Widmer

Kontaktinformationen drucken

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/international/agrarmaerkte-und-agrarhandel/freihandelsabkommen/freihandelsabkommen_schweizindonesien.html