Abkommen über handelsbezogene Aspekte an geistigem Eigentum

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Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (auf Englisch «TRIPS») verleiht den Inhaberinnen und Inhabern einer geistigen Schöpfung Rechte, sofern sie mit Handelsfragen in einem Zusammenhang stehen. Dieses Abkommen schützt also quasi den Schutz eines Rechts und schaltet den Wettbewerb aus, aber mit dem Ziel, die Innovation zu fördern. Beispiele für solche Rechte sind Patente, Marken und Lizenzen.  

Im Abkommen enthalten ist auch der Schutz der geografischen Angaben, der für landwirtschaftliche Produkte von grosser Bedeutung ist.

Schutzniveau bestimmter Kategorien von Produkten

Das TRIPS-Abkommen sieht in Artikel 22 ein generelles Schutzniveau für alle Produktarten und in Artikel 23 ein höheres Schutzniveau für Weine und Spirituosen vor. Diese Unterscheidung wird im folgenden Artikel auf den Seiten 878–883 erläutert: pdf "Geographical Indications [...]" ; das heisst, dass Käse, Uhren, Schokolade und Kosmetik unter Artikel 22 des TRIPS-Abkommens fallen.

Letzte Änderung 05.01.2023

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Michèle Däppen

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