Im Abkommen enthalten ist auch der Schutz der geografischen Angaben, der für landwirtschaftliche Produkte von grosser Bedeutung ist.

Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (auf Englisch «TRIPS») verleiht den Inhaberinnen und Inhabern einer geistigen Schöpfung Rechte, sofern sie mit Handelsfragen in einem Zusammenhang stehen. Dieses Abkommen schützt also quasi den Schutz eines Rechts und schaltet den Wettbewerb aus, aber mit dem Ziel, die Innovation zu fördern. Beispiele für solche Rechte sind Patente, Marken und Lizenzen.
In Artikel 22 des TRIPS-Abkommens wird definiert, was unter einer geografischen Angabe verstanden wird und welcher Grundschutz ihr zukommt. Dieser Artikel gewährt den geografischen Angaben Schutz, sofern nachgewiesen werden kann, dass ihr Missbrauch die Öffentlichkeit und die Konsumentinnen und Konsumenten irreführen könnte. Die Staaten müssen also bemüht sein, solchen Missbrauch zu verhindern.
Der Artikel 23 des Abkommens sieht einen zusätzlichen Schutz für Weine und Spirituosen mit geografischer Angabe vor. Es handelt sich dabei um das höchste Schutzniveau, das nicht bedingt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten irregeführt werden, um der geografischen Angabe den Schutz zu gewähren.
Die Verhandlungen zu diesem Thema zielen insbesondere auf die Erstellung einer Liste solcher Produkte ab, um die Sichtbarkeit und den Schutz der in Artikel 23 genannten Produkte zu verbessern. Darüber hinaus befürworten einige WTO-Mitgliedsländer, darunter die Schweiz, für andere Produkte mit geografischer Angabe (z. B. Käse) das Schutzniveau auf das von Artikel 23 gewährte Schutzniveau anzuheben.
Schutzniveau bestimmter Kategorien von Produkten
Das TRIPS-Abkommen sieht in Artikel 22 ein generelles Schutzniveau für alle Produktarten und in Artikel 23 ein höheres Schutzniveau für Weine und Spirituosen vor. Diese Unterscheidung wird im folgenden Artikel auf den Seiten 878–883 erläutert: pdf "Geographical Indications [...]" ; das heisst, dass Käse, Uhren, Schokolade und Kosmetik unter Artikel 22 des TRIPS-Abkommens fallen.
Letzte Änderung 05.01.2023
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