Agrarverhandlungen WTO

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Das Hauptstück des WTO-Regelwerkes zum Thema Landwirtschaft ist das Agrarabkommen, zu dessen Reformierung sich die Mitgliedschaft verpflichtet hat. In sogenannten Welthandelsrunden wird die Weiterentwicklung des Agrarabkommens verhandelt.

1995 endete die Uruguay Verhandlungsrunde mit der Gründung der WTO und dem Abschluss zusätzlicher spezifischer Abkommen wie das Agrarabkommen. Die Reformen des Agrarhandels waren damit nicht beendet. Die Mitglieder einigten sich darauf, nach der Übergangsphase eine neue Verhandlungsrunde anzustreben, um das Agrarabkommen weiterzuentwickeln. Die aktuelle Verhandlungsrunde wurde im November 2001 in Doha eröffnet und konnte bisher aufgrund der kontroversen Ansichten der Mitglieder nicht abgeschlossen werden.

Dennoch verhandeln die WTO-Mitglieder weiter und konzentrieren sich auf Teilaspekte aus dem Modalitätentext mit dem ein Teilabschluss des Doha-Pakets angestrebt wird. Die Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich werden in sogenannten Sondersitzungen des Agrarausschusses abgehalten mit dem Ziel, Verhandlungsvorschläge an einer WTO-Ministerkonferenz zum Abschluss zu bringen. Die Mitglieder haben sich in Verhandlungsgruppen zusammengeschlossen. In diesen werden gemeinsame 
Interessen, Positionen und Vorschläge koordiniert.

WTO-Ministerkonferenz

Die Ministerkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der WTO und bietet die Möglichkeit die WTO-Regeln weiterzuentwickeln. In der Regel findet die Ministerkonferenz alle zwei Jahre statt. An den Ministerkonferenzen der letzten Jahre wurden wichtige Beschlüsse im Bereich der Landwirtschaft verabschiedet. 

Auf Bali 2013 einigten die Mitglieder sich auf eine vorübergehende «Friedensklausel», um eine dauerhafte Lösung für die öffentliche Lagerhaltung zum Zwecke der Ernährungssicherheit auszuhandeln und erweiterten die Liste der «Allgemeinen Dienste» in der Green Box. Darüber hinaus wurde ein Beschluss angenommen, der für weitere Transparenz bei der Verwaltung von Zollkontingenten sorgt und einen Mechanismus für systematisch nicht ausgeschöpfte Kontingente vorsieht.

Im Dezember 2015 wurde an der 10. Ministerkonferenz in Nairobi die Abschaffung aller Exportsubventionen im Agrarbereich beschlossen. Für die Umsetzung dieses Beschlusses wurde den betroffenen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen eine Übergangsfrist von 5 Jahren gewährt.

An der vergangenen Ministerkonferenz, 2017 in Buenos Aires, konnte im Agrarbereich weder eine gemeinsame Ministererklärung noch ein vollumfängliches Arbeitsprogramm verabschiedet werden. Ein Beschluss in der Landwirtschaft an der nächsten Ministerkonferenz sehen deswegen einige Mitglieder als Voraussetzung für Entscheidungen in anderen Bereichen. Die 12. Ministerkonferenz, welche ursprünglich im Juni 2020 in Nur-Sultan stattfinden sollte, musste zwei Mal aufgrund der Covid-19
Pandemie verschoben werden. Sie fand im Juni 2022 in den Gebäuden der WTO in Genf statt. Die 13. Ministerkonferenz wird vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi abgehalten werden.

Schweizer Position in den Landwirtschaftsverhandlungen

Als kleines Land hat die Schweiz ein Interesse am Erhalt der WTO als multilaterales Regelwerk, das volkswirtschaftlich äusserst relevant ist. Trotzdem ist es wichtig, dass die Verhandlungen ausgewogen voranschreiten, weshalb die Schweiz sich dafür einsetzt, dass ihre Interessen in den Landwirtschaftsverhandlungen (Exportwettbewerb und Exportrestriktionen) weiterhin Teil der Diskussionen bleiben. Die Schweiz ist Koordinator der G10, einer Verhandlungsgruppe von Netto-Agrarimporteuren, zu der auch Island, Israel, Japan, Lichtenstein, Mauritius, Norwegen, Südkorea und Taiwan gehören. Die G10-Mitglieder teilen Sensibilitäten beim Marktzugang und machen sich für die Berücksichtigung von Nicht-Handelsanliegen in der Landwirtschaft stark wie beispielsweise die Nachhaltigkeit.

Letzte Änderung 15.08.2023

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Michèle Däppen

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