1995 endete die Uruguay Verhandlungsrunde mit der Gründung der WTO und dem Abschluss zusätzlicher spezifischer Abkommen wie das Agrarabkommen. Die Reformen des Agrarhandels waren damit nicht beendet. Die Mitglieder einigten sich darauf, nach der Übergangsphase eine neue Verhandlungsrunde anzustreben, um das Agrarabkommen weiterzuentwickeln. Die aktuelle Verhandlungsrunde wurde im November 2001 in Doha eröffnet und konnte bisher aufgrund der kontroversen Ansichten der Mitglieder nicht abgeschlossen werden.
Das Hauptstück des WTO-Regelwerkes zum Thema Landwirtschaft ist das Agrarabkommen, zu dessen Reformierung sich die Mitgliedschaft verpflichtet hat. In sogenannten Welthandelsrunden wird die Weiterentwicklung des Agrarabkommens verhandelt.
Im Mittelpunkt der so genannten Doha-Runde stand die weitere Liberalisierung des Handels, während gleichzeitig den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, die Integration in das multilaterale System der WTO
erleichtert werden sollte. Inhaltlich sind die Agrarverhandlungen weit vorangeschritten. Der aktuelle Stand spiegelt sich im Modalitätentext vom Dezember 2008 wieder - dem letzten konsolidierten Entwurf. Jedoch haben sich die Verhandlungen nach 2008 stark verlangsamt. Der umstrittene Entwicklungsstatus gewisser Mitglieder zählt zu den Hauptgründen, weshalb wiederum andere Mitglieder nicht bereit sind, in der Landwirtschaft Konzessionen einzugehen. Anlässlich der Ministerkonferenz vom Dezember 2011 wurde schliesslich anerkannt, dass erhebliche Differenzen in den Doha-Verhandlungen bestehen und dass ein zeitnaher Abschluss des gesamten Verhandlungspaketes nicht realistisch ist.
Dennoch verhandeln die WTO-Mitglieder weiter und konzentrieren sich auf Teilaspekte aus dem Modalitätentext mit dem ein Teilabschluss des Doha-Pakets angestrebt wird. Die Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich werden in sogenannten Sondersitzungen des Agrarausschusses abgehalten mit dem Ziel, Verhandlungsvorschläge an einer WTO-Ministerkonferenz zum Abschluss zu bringen. Die Mitglieder haben sich in Verhandlungsgruppen zusammengeschlossen. In diesen werden gemeinsame
Interessen, Positionen und Vorschläge koordiniert.
WTO-Ministerkonferenz
Die Ministerkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der WTO und bietet die Möglichkeit die WTO-Regeln weiterzuentwickeln. In der Regel findet die Ministerkonferenz alle zwei Jahre statt. An den Ministerkonferenzen der letzten Jahre wurden wichtige Beschlüsse im Bereich der Landwirtschaft verabschiedet.
Auf Bali 2013 einigten die Mitglieder sich auf eine vorübergehende «Friedensklausel», um eine dauerhafte Lösung für die öffentliche Lagerhaltung zum Zwecke der Ernährungssicherheit auszuhandeln und erweiterten die Liste der «Allgemeinen Dienste» in der Green Box. Darüber hinaus wurde ein Beschluss angenommen, der für weitere Transparenz bei der Verwaltung von Zollkontingenten sorgt und einen Mechanismus für systematisch nicht ausgeschöpfte Kontingente vorsieht.
Im Dezember 2015 wurde an der 10. Ministerkonferenz in Nairobi die Abschaffung aller Exportsubventionen im Agrarbereich beschlossen. Für die Umsetzung dieses Beschlusses wurde den betroffenen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen eine Übergangsfrist von 5 Jahren gewährt.
An der vergangenen Ministerkonferenz, 2017 in Buenos Aires, konnte im Agrarbereich weder eine gemeinsame Ministererklärung noch ein vollumfängliches Arbeitsprogramm verabschiedet werden. Ein Beschluss in der Landwirtschaft an der nächsten Ministerkonferenz sehen deswegen einige Mitglieder als Voraussetzung für Entscheidungen in anderen Bereichen. Die 12. Ministerkonferenz, welche ursprünglich im Juni 2020 in Nur-Sultan stattfinden sollte, musste zwei Mal aufgrund der Covid-19
Pandemie verschoben werden. Sie fand im Juni 2022 in den Gebäuden der WTO in Genf statt. Die 13. Ministerkonferenz wird vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi abgehalten werden.
Schweizer Position in den Landwirtschaftsverhandlungen
Als kleines Land hat die Schweiz ein Interesse am Erhalt der WTO als multilaterales Regelwerk, das volkswirtschaftlich äusserst relevant ist. Trotzdem ist es wichtig, dass die Verhandlungen ausgewogen voranschreiten, weshalb die Schweiz sich dafür einsetzt, dass ihre Interessen in den Landwirtschaftsverhandlungen (Exportwettbewerb und Exportrestriktionen) weiterhin Teil der Diskussionen bleiben. Die Schweiz ist Koordinator der G10, einer Verhandlungsgruppe von Netto-Agrarimporteuren, zu der auch Island, Israel, Japan, Lichtenstein, Mauritius, Norwegen, Südkorea und Taiwan gehören. Die G10-Mitglieder teilen Sensibilitäten beim Marktzugang und machen sich für die Berücksichtigung von Nicht-Handelsanliegen in der Landwirtschaft stark wie beispielsweise die Nachhaltigkeit.
In den drei Säulen des Agrarabkommens hat die Schweiz folgende Prioritäten:
- Inländische Stützung
Die Position der Schweiz in diesem Verhandlungspfeiler besteht darin, weiterhin Handlungsspielraum für die aktuelle und zukünftige Agrarpolitik zu erhalten. Mittelfristig wird eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik in Richtung nicht-handelsverzerrende Stützung (Green Box) angestrebt. Dies setz voraus, dass keine Budgetgrenze für die Green Box eingeführt wird.
- Marktzugang
Zugeständnisse im Bereich Marktzugang kommen für die Schweiz nur in Frage, wenn auch ausserhalb der Landwirtschaft der Marktzugang verbessert wird, wie bei Industriegütern und Dienstleistungen oder durch einen verbesserten Schutz im Bereich des geistigen Eigentums, beispielsweise beim Schutz von geografischen Herkunftsangaben.
- Exportwettbewerb
Seit der Abschaffung aller Exportsubventionen ist es für die Schweiz von zentraler Bedeutung, dass die verbleibenden Themen im Exportwettbewerb (Exportkredite, internationalen Nahrungsmittelhilfe und staatliche Handelsgesellschaften) gleichermassen diszipliniert werden.
Letzte Änderung 15.08.2023
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