Streitschlichtung der WTO

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Die WTO bietet den Mitgliedern eine Plattform, um handelsbezogene Anliegen und Differenzen miteinander zu diskutieren. Ein zentrales Element dafür ist die Streitschlichtung.

Die WTO-Mitglieder haben sich verpflichtet, bei Handelsstreitigkeiten keine unilateralen Massnahmen zu ergreifen, sondern Gebrauch vom WTO-Streitbeilegungsmechanismus zu machen. Das zentrale Organ der Streitschlichtung ist die Streitschlichtungsbehörde (Dispute Settlement Body, DSB). Die Streitbeilegung beginnt mit einer Konsultationsphase. Wenn die Parteien innerhalb von 60 Tagen keine Lösung finden, wird auf Antrag der beschwerdeführenden Partei eine Sondergruppe aus unabhängigen Experten (ein sogenanntes Panel) eingesetzt, welche die rechtliche Beurteilung des Falls vornimmt. Im Anschluss haben die Parteien die Möglichkeit, beim ständigen Berufungsausschuss (Appellate Body) in Berufung zu gehen. Wird eine Verletzung der WTO-Regeln festgestellt, wird die Partei, die den Streitfall verloren hat, dazu angehalten, ihre Massnahme in Einklang mit WTO-Recht zu bringen. Das WTO-Mitglied kann selbst entscheiden, ob es die Massnahme abschaffen oder Anpassungen vornehmen will. Nur wenn die rechtverletzende Partei dem nicht nachkommt, hat die geschädigte Partei die Möglichkeit um Erlaubnis für Vergeltungsmassnahmen zu bitten. Der WTO-Streitbeilegungsmechanismus ist ein effizientes Mittel, die Einhaltung der Regeln im internationalen Handel zu erreichen und hat eine ausgleichende Wirkung: Im Streitbeilegungsverfahren können auch kleine Länder einen Fall gegen grosse Handelsmächte gewinnen. 

Bedeutung für die Schweiz

Für die Schweiz als kleines Land ist ein regelbasiertes Handelssystem von grosser Bedeutung. Während die Schweiz sich noch nie im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens verteidigen musste, hat sie bereits zwei Mal geklagt (2002, 2018). Beide Fälle betrafen Ausgleichsmassnahmen der USA auf Stahl und Aluminium. 

Im Landwirtschaftsbereich begleitet die Schweiz einen aktuellen Fall zwischen der EU und den USA, der Ausgleichsmassnahmen auf spanischen Oliven betrifft, als Drittpartei (DS 577 US –  Ripe Olives from Spain). Als Drittpartei muss die Schweiz keine offizielle Position beziehen, erhält aber privilegierten Zugang zu Informationen, die den Streitfall betreffen. Obwohl der Streitfall hauptsächlich auf das Subventionsabkommen fokussiert, besteht die Möglichkeit, dass agrarpolitisch relevante Fragen diskutiert werden.  

Seit einiger Zeit steht die Streitbeilegung im Zentrum der Reformbestrebungen des multilateralen Handelssystems. Die anhaltende Blockade durch die USA der Ernennung neuer Mitgliedern des Appellate Body hat dazu geführt, dass dieses Organ seit Dezember 2019 nicht mehr operativ ist und daher im Moment keine neuen Berufungen behandeln kann. Gemeinsam mit weiteren WTO-Mitgliedern hat die Schweiz eine vorläufige multipartite Vereinbarung ausgearbeitet, die ein Berufungsverfahren mittels Schiedsgericht vorsieht. Zurzeit nehmen insgesamt 21 WTO Mitglieder an diesem Mechanismus teil. Dieses Verfahren stützt sich auf die bestehenden WTO-Regeln und gelangt zwischen den teilnehmenden Mitgliedern nur so lange zur Anwendung, bis der Appellate Body erneut funktionsfähig ist. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, dass die Schweiz sich dieser Vereinbarung anschliesst.

Übersicht bedeutende Agrarstreitfälle

Letzte Änderung 05.01.2023

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