In den 80er Jahren führten die massiven Marktinterventionen der Industriestaaten in der Landwirtschaft zu einer Überproduktion. Um die überschüssigen Produkte absetzen zu können, wurden sie zu subventionierten Preisen auf den Weltmärkten verkauft und verzerrten damit den internationalen Handel. Dies brachte zum einen hohe Ausgaben für die entwickelten Länder mit sich und zerstörte zum anderen den Markt für Landwirtschaftsprodukte aus Entwicklungsländern. In diesem Kontext wurde ein Abkommen, das verbindliche Regeln für die Agrarstützung der Mitglieder festsetzt, immer wichtiger. So wurden Disziplinen im Agrarsektor am Ende der Uruguay-Runde 1995 in die WTO/GATT-Regeln integriert.
WTO-Agrarabkommen
Das WTO-Agrarabkommen zielt darauf ab, den Landwirtschaftshandel zu reformieren, um wettbewerbsfähigere Marktbedingungen und faire Handelsregeln zu schaffen. Das Abkommen besteht aus allgemeinen Regeln, die für alle WTO-Mitglieder gelten und die eine erhebliche, schrittweise Reduzierung der landwirtschaftlichen Stützung und des Grenzschutzes vorsehen. Darüber hinaus haben sich die einzelnen Mitglieder an spezifische Verpflichtungen zur internen Stützung und zum
Grenzschutz gebunden, die in sogenannten «Verpflichtungslisten» festgelegt wurden. Der Agrarausschuss überwacht die Einhaltung und Umsetzung der allgemeinen Regeln aus dem Abkommen, sowie der Verpflichtungslisten.
Thematisch baut das Agrarabkommen auf folgenden drei Säulen auf:
- Inländische Stützung
- Marktzugang
- Exportwettbewerb