Direktzahlungsverordnung 2024

Nach der Verabschiedung der Motion 23.3846 Friedli «Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr» in der Wintersession 2023 durch das Parlament hat der Bundesrat am 24. Januar 2024 entschieden, das Inkrafttreten dieser Anforderung mit einer Übergangsbestimmung auf das Jahr 2025 zu verschieben.

In der Wintersession 2023 hat das Parlament auf eine Kürzung des Direktzahlungskredits 2024 um rund 55 Millionen Franken verzichtet. Aus diesem Grund hob der Bundesrat am 24. Januar 2024 die pauschale Kürzung um 2,2 Prozent bei der Auszahlung aller Direktzahlungen auf, die am 1. November 2023 im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes beschlossen worden war.

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Letzte Änderung 31.01.2024

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