Ausserordentliche Anpassung des Tierzuchtkredits

Der Bundesrat hat am 5. April 2023 eine ausserordentliche Anpassung der Tierzuchtverordnung gutgeheissen. Umgesetzt wird insbesondere der Entscheid des Parlaments, den Pflanzen- und Tierzuchtkredit um 3,9 Millionen Franken im Voranschlag des Jahres 2023 zugunsten der Erhaltung einheimischer Nutztierrassen zu erhöhen.
 

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Letzte Änderung 05.04.2023

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