Frühere Reformetappen

Anpassungen an den Ausführungsbestimmungen

Gemäss Art. 177 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) erlässt der Bundesrat die erforderlichen Ausführungsbestimmungen, wo das Gesetz die Zuständigkeit nicht anders regelt. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 hat das Parlament letztmals wesentliche Anpassung per 2014 am LwG vorgenommen.

Die meisten Änderungen an landwirtschaftlichen Verordnungen werden pro Jahr in einem oder zwei Agrarpaketen usammengefasst. Regelungen technischer oder administrativer Natur überträgt der Bundesrat auf das WBF oder das BLW. Das BLW und die Bundeskanzlei publizieren jeweils die Vernehmlassungsunterlagen, die Ergebnisse dieser Konsultation und die beschlossenen Verordnungsänderungen.

Unter dieser Rubrik finden Sie die Unterlagen zu den Verordnungspaketen, die der Bundesrat, das WBF oder das BLW in den letzten Jahren beschlossen hat.

Letzte Änderung 11.01.2021

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