Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Das Inkrafttreten ist ab Januar 2023 vorgesehen.
Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»
Verordnungen des Bundesrates
Die Branche ist aufgerufen, eigenverantwortlich Massnahmen zu den Absenkpfaden zu ergreifen. Organisationen können ihr freiwilliges Engagement in Form einer Zielvereinbarung mit dem Bund festhalten. Darin sind ihre Ziele und eigenen Massnahmen definiert. Die Vorlage einer Zielvereinbarung findet sich in der Dokumentation unten.
Engagierte Organisationen berichten dem Bund regelmässig über ihre Massnahmen und die erzielten Fortschritte. Der Einfachheit halber verwenden sie ein hierzu vorgefertigtes Formular (s. Dokumentation unten). Diese Organisationen werden auf der Internetseite des BLW sowie im Agrarbericht des BLW explizit aufgeführt. Sie leisten einen sichtbaren Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bei den Nährstoffverlusten. Sie können durch ein solches Engagement auch Mehrwerte am Markt erzielen.
Folgende Organisationen haben mit dem BLW eine Zielvereinbarung abgeschlossen:
- Schweizer Obstverband (SOV): 1. Zwischenbericht (Zusammenfassung)
- Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ)
- Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband (Suisseporcs)
- Branchenorganisation der Schweizer Kartoffeln (swisspatat)
- Schweizer Geflügelproduzentenverband (SGP)
- Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten (GalloSuisse)
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 17.04.2024