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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Obst und Gemüse

Der Bund fördert den Obst- und Gemüseanbau hauptsächlich über den Grenzschutz. Als Datenbasis für dessen Durchführung lässt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Dienstleistungsauftrag das Inlandangebot erheben. Die Anbauflächen der Obstanlagen erhebt es selber und die des Beerenobst- und Gemüseanbaus lässt es erheben. Für das in geringem Ausmass exportierte Obst und Gemüse gelten je nach Produkt die Qualitätsanforderungen der EU bei der Ausfuhr.

Verschiedene Obst- und Gemüsearten

Anbaufläche in der Schweiz

In der Schweiz wird auf rund 6000 Hektaren Obst, auf fast 1000 Hektaren Beerenobst und auf rund 17'000 Hektaren effektiver Anbaufläche Gemüse angebaut.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhebt die Flächen von Obstanlagen und veröffentlicht diese in seiner Flächenstatistik zu Obstanlagen der Schweiz auf der Internetseite Obst- und Weinstatistiken. Innerhalb des  Dienstleistungsauftrags des BLW mit dem Verein Interessengemeinschaft Ein- und Ausfuhr (IG-EA) erheben der Schweizer Obstverband (SOV) die Beerenobstflächen und die Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen (SZG) die Gemüseanbauflächen.

Verwendung von Obst und Gemüse

Je nach Verwendungszweck unterscheidet man Obst und Gemüse für den Frischverkauf, bezeichnet als Tafelobst und Frischgemüse, oder jenes für die Verarbeitung. Als Verarbeitung gelten z.B. die Konfitüre- und Saftherstellung oder allgemein die Prozesse der längerfristigen Haltbarmachung (Tiefkühlen, Erhitzen, Trocknen, usw.).

Informationen zur Einfuhr und zum Grenzschutz

Der Grenzschutz ist je nach Verwendungszweck verschieden geregelt. Je nach Selbstversorgungsgrad mit Schweizer Obst und Gemüse ergänzen Importe im kleineren oder grösseren Umfang das Angebot.

Auf den folgenden Seiten des BLW finden Sie die spezifischen Bestimmungen und Anforderungen:

Inlandangebot

Für dem Grenzschutz unterliegendes frisches Steinobst, Beerenobst und Frischgemüse lässt das BLW im Dienstleistungsauftrag das wöchentliche Inlandangebot einholen. Diese Erhebung bildet die Datenbasis für die Durchführung der Einfuhrregelung.

Konkret holt der SOV bei den kantonalen Meldestellen das wöchentliche Inlandangebot ein. Für Frischgemüse holt dies, respektive die verbleibenden Lagermengen, die SZG ein. Dies geschieht innerhalb des Dienstleistungsauftrages des BLW mit der IG-EA. Rechtsgrundlage dieser Datenerhebungen bildet Art. 49 der Agrareinfuhrverordnung.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Schweizer Obst und Gemüse ist verschwindend klein. Für das Obst und Gemüse nach Anhang 1 der Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) gelten bei jeglicher Ausfuhr aus der Schweiz die entsprechenden Normen gemäss Verordnungen der Europäischen Union (EU).

Dieses Obst und Gemüse untersteht einer Konformitätskontrolle nach Art. 9 VEAGOG. Die Qualiservice GmbH ist im Auftrag des BLW mit der Kontrolle der Konformität beauftragt. Gemäss Anhang 10 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen anerkennt die EU diese Konformitätskontrolle der Schweiz.

Verwertungsbeiträge Obst

Das BLW richtet Obstverwertungsbeiträge für verschiedene Massnahmen im Bereich der Verwertung von Beeren-, Kern- und Steinobst aus.

Weiterführende Informationen

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