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Veröffentlicht am 23. April 2025

Pflanzenzüchtung, Sorten und Saatgut

Saat- und Pflanzgut steht am Anfang der landwirtschaftlichen Produktion. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sorgt gemeinsam mit Agroscope für Sorten, Saat- und Pflanzgut für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft.

In einem Beet werden Samen einzeln per Hand abgelegt. (Symbolbild)

Auftrag des BLW

Das BLW ist verantwortlich für ein hochstehendes Angebot von Sorten, Saat- und Pflanzgut für die Schweizer Landwirtschaft. Dazu regelt das BLW die Produktion und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut in Verordnungen. Der Sortenkatalog führt die zugelassenen Sorten für Acker-, Futterpflanzen- und Gemüsearten auf. In den Sortenlisten sind die Sorten der Reben- und Obstarten registriert. Die Sortenverordnung des BLW enthält die Sortenkataloge und Sortenlisten. Das BLW fördert zudem die Züchtung von Nutzpflanzensorten und führt das Büro für Sortenschutz.

Das Wichtigste in Kürze

Saatgut, weiter gefasst Pflanzenvermehrungsmaterial, wird für die gewerbliche Nutzung in der Landwirtschaft amtlich kontrolliert und anerkannt. Erst wenn die Anforderungen an die Sortenidentität, die Saatgutqualität und die Pflanzengesundheit sichergestellt sind, darf es vermarktet werden. Die offizielle Etikette bescheinigt die Anerkennung.

Sortenidentität

Eine Pflanzensorte hat ein charakteristisches Leistungs- und Merkmalsprofil. Sie ist genetisch stabil. Man kann sie in ihren äusseren Eigenschaften beschreiben und von anderen Pflanzensorten unterscheiden. Pflanzensorten haben eine eindeutige Sortenbezeichnung. Unter dieser sind sie Landwirten, Verarbeitern und manchmal auch Konsumenten bekannt. Saat- oder Pflanzgut einer Sorte wird in mehreren Schritten vermehrt und vermarktet. In den Vermehrungsbeständen kontrolliert man die Sortenmerkmale und Mindestabstände zu benachbarten Kulturen.

Saatgutqualität

Saatgut von Acker- und Futterpflanzen muss sicher keimen und frei von Fremdsamen sein. Im Agroscope-Labor wird jede Saatgutprobe eines Vermehrungsbestands nach internationalen Standards geprüft.

Pflanzengesundheit

Pflanzgut, von einigen wenigen Pflanzenarten auch Saatgut, kann Pflanzenkrankheiten und Schädlinge übertragen. In den Vermehrungsbeständen wird das Auftreten von sogenannten besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO) kontrolliert. Das sind Viren-, Bakterien- und Pilzkrankheiten, die nicht oder nur bis zu einem Schwellenwert auftreten dürfen. Die pflanzengesundheitlichen Anforderungen an Pflanzenvermehrungsmaterial sind im Pflanzengesundheitsrecht festgeschrieben.

Pflanzenzüchtung und Sortenschutz

Pflanzensorten und Saatgut für eine nachhaltige Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sind das Ergebnis langjähriger Züchtungsarbeit. Mit dem Sortenschutz können die für eine Refinanzierung notwendigen Züchterrechte erteilt werden. Das allein wäre nicht genug ohne ein Gesamtkonzept für die Wertschöpfungskette. Die Strategie Pflanzenzüchtung 2050 identifiziert Potenziale, Entwicklungsimpulse und Fördermassnahmen.

Amtliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgut

Die amtliche Anerkennung ist die Marktzulassung von Saat- und Pflanzgut. Der Eidgenössische Dienst für Saat- und Pflanzgut EDSP ist die Anerkennungsstelle im Vollzugsbereich von BLW und Agroscope.

Details zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Seite «Amtliche Anerkennung von Saat- und Pflanzgut».

Sortenregistrierung und Nischensorten

Nutzpflanzensorten werden in ihren Sortenmerkmalen und ihrem Nutzwert geprüft, beschrieben und im nationalen Sortenkatalog registriert. Die Sortenregistrierung ist ein Zulassungsverfahren. Es stellt sicher, dass stets die besten Sorten auf den Markt gelangen.

Zur Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen kann das BLW neben dem Zulassungsverfahren das Inverkehrbringen von Nischensortensaat- und -pflanzgut bewilligen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Sortenregistrierung und Nischensorten».

Internationaler Saat- und Pflanzguthandel

Saatgut einer Pflanzensorte wird stets länderübergreifend produziert und vermarktet. Dazu muss es internationalen Standards genügen. Informationen zu Standards im internationalen Saat- und Pflanzguthandel finden Sie auf der Seite «Internationaler Saat- und Pflanzguthandel».

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